Grafik: Person im Liegestuhl am Strand
© AK Vorarlberg, AK Vorarlberg

Fünf Tipps für Urlaubsbuchungen

Reiseziel?

  • Einer der wichtigsten Schritte sind die Bedingungen im Urlaubsland zu prüfen. Geklärt werden sollte beispielsweise, ob die Reise ins bevorzugte Zielland ohne wesentliche Beeinträchtigungen und Gefahr möglich ist. Weiters sollte geprüft werden, welche Reisebestimmungen oder Maßnahmen bezüglich Corona für das Urlaubsland und für die Rückreise nach Österreich gelten (z.B. negativer Corona Test bei Einreise; Ausgangssperren im Urlaubsland; Testmöglichkeiten im Urlaubsland). Das gilt sowohl vor der Buchung als auch kurz vor der Abreise bzw. Rückreise.

Kein Widerrufsrecht bei Online Buchungen

  • Bei Online-Buchungen von Pauschalreisen oder auch bei Buchung von einzelnen Reiseleistungen (z.B. Flug oder Hotel) gibt es kein Widerrufsrecht – man kann sohin die gebuchten Reiseleistungen nicht mehr ohne Weiteres stornieren.

Reisebestätigung erhalten?

  • In den meisten Fällen versenden die Anbieter die Buchungsbestätigung per E-Mail. Wichtig ist daher darauf zu achten, dass die E-Mail-Adresse korrekt angegeben wird und der Spam-Ordner kontrolliert wird. Bei der Buchungsbestätigung sollte geprüft werden, ob alle Angaben korrekt sind.

Reise wieder stornieren?

  • Bei Pauschalreisen ist grundsätzlich eine Stornierung der Reise möglich. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter jedoch entsprechende Stornogebühren verlangen. Diese orientieren sich vor allem am Zeitpunkt der Absage vor Reisebeginn. Wir empfehlen, schon vor der Buchung die Stornobedingungen des Leistungsanbieters genau zu prüfen.

    Bei Buchungen in Zeiten von Corona ist es grundsätzlich empfehlenswert vorab zu klären, ob die Reise auch ohne Angabe von Gründen kostenfrei storniert werden kann. Dies sollte man sich auch schriftlich bestätigen lassen.

    Wenn kein Hinweis auf eine kostenfreie Stornierung ohne Angabe von Gründen vorhanden ist, so kann die Reise grundsätzlich nur kostenpflichtig storniert werden.

Was deckt eine Stornoversicherung ab?

  • Bei der Stornoversicherung ist genau darauf zu achten, welche Fälle diesbezüglich auch tatsächlich versichert sind. Mittlerweile gibt es Stornoversicherungen, bei welchen der Eintritt einer Corona Erkrankung vor Antritt der Reise mitversichert ist. Man sollte sich auch diesbezüglich vorab bei den jeweiligen Stornoversicherungen gut erkundigen.

ACHTUNG!

Nicht alle Eventualitäten sind von einer Stornoversicherung umfasst (z.B. persönliche Gründe wie: Angst vor Corona, Streit mit dem Reisepartner…)

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