Pflichten des Lehrlings
Du hast im September die Lehre begonnen und dich im Betrieb schon eingelebt? Damit du weiterhin gut durch deine Lehrzeit kommst, habe ich dir deine Pflichten zusammengefasst:
Als Lehrling schuldest du die Bemühung, die Fertigkeiten und Kenntnisse, die für die Erlernung des Lehrberufes notwendig sind, zu erwerben. Die dir übertragenen Aufgaben müssen ordentlich erfüllt werden. Du musst pünktlich sein und mit den dir anvertrauten Gegenständen und Werkzeugen sorgsam umgehen. Auch der ordnungsgemäße Besuch und dein Bemühen in der Berufsschule gehören zu deinen Pflichten.
Als Lehrling hast du zudem eine Verschwiegenheitspflicht: Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse müssen von dir gewahrt werden!
Bist du krank, musst du bei Arbeitsbeginn deinen Lehrbetrieb informieren und ab dem ersten Tag eine Krankmeldung vorlegen. Zeugnisse der Berufsschule sind unverzüglich nach Erhalt vorzulegen, Hefte und Schularbeiten sind dann vorzuweisen, wenn dies vom Lehrbetrieb gewünscht wird.
Downloads
Broschüre
- starter kit (0,2 MB - pdf)
- survival kit (0,7 MB - pdf)
- gastro kit (0,2 MB - pdf)
- Lehre und Teilqualifikation (6,6 MB - pdf)
- Drogenkonsum während der Lehre (0,7 MB - pdf)
Formulare
Links
Kontakt
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Abteilung Lehrlinge & Jugend
Widnau 4, 6800 Feldkirch
Telefon +43 50 258 2300
oder 05522 306 2300
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