Unentschuldigtes Fehlen bei der Arbeit

Als Hikokomori (ひきこもり) japanisch „sich einschließen“, „gesellschaftlicher Rückzug“), werden in Japan Menschen bezeichnet, welche sich in der Regel freiwillig in ihrer Wohnung oder in ihrem Zimmer einschließen und sich von der Gesellschaft möglichst abkapseln. Der soziale Kontakt zu Familie, Freunden und Berufswelt wird auf ein Minimum reduziert.

Vielleicht nicht ganz so extrem, aber doch in diese Richtung gehend, haben wir in letzter Zeit einige Anfragen von besorgten Eltern und Arbeitgebern. Junge Erwachsene erscheinene spontan, vom einen Tag auf den anderen oder auch nach längeren Krankenständen einfach nicht mehr im Lehrbetrieb. Diese sich zurückziehenden Lehrlinge treten meistens nicht mit uns in Kontakt. In unseren Fällen konnten wir beobachten, dass meistens 18-22-Jährige, großteils männlich, von diesem Phänomen betroffen sind.

Wir haben gerade einen aktuellen Fall, der gerade abgeschlossen wurde. Ein Lehrling der sich in einem technischen Lehrberuf im letzten Lehrjahr befand, sah sich nach einem längeren Krankenstand nicht mehr in der Lage, in den Betrieb zu gehen. Allerdings hatte er auch keinen weitere Krankmeldung vom Arzt bekommen. Der Lehrling hat sich Zuhause zurückgezogen und war mehrere Wochen unentschuldigt nicht mehr am Arbeitsplatz. Dass er so klarerweise seine Pflichten verletzt, liegt auf der Hand. Der Betrieb wollte keine Entlassung aussprechen, sondern mit dem Lehrling und den Eltern eine Lösung finden, die für alle Beteiligten die beste ist. Letzten Endes wurde das Lehrverhältnis einvernehmlich gelöst, weil der Lehrling den Lehrberuf aufgeben wollte.

Wir werden in diesem Zusammenhang oft überrascht, wie kulant die Betriebe hierbei sind – sie fragen teilweise auch direkt bei uns an, bitten uns um Rat und Hilfeleistung. Die Fortführung des Lehrvertrages ist dabei grundsätzlich das erwünschte Ergebnis. Erst dann, wenn sämtliche Kontaktversuche scheitern, kommt die Auflösung als ultima ratio in Betracht. In den meisten Fällen endet das Lehrverhältnis dann auch, oft auch im Einvernehmen (wenn sich der Lehrling dazu entscheidet, das Lehrverhältnis nicht fortzuführen).

Unserer Erfahrung nach ist dieser Rückzug aus dem Betrieb eng mit einer falschen Berufswahl gekoppelt. Längere Krankenstände oder psychische Belastung gehören ebenso zu den Gründen.

Rechtliche Konsequenzen: Natürlich wird es einige Lehrlinge geben, welche kein Beratungsgespräch bei uns in Anspruch nehmen, weil sie im Rückzug den Kontakt von sich aus nicht suchen werden und nicht alle Betriebe oder Eltern/Bekannte mit uns Kontakt aufnehmen. Diesen Lehrlingen droht eine Entlassung, wenn das Fernbleiben nicht entschuldigt (durch eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung oder einen sonstigen Dienstverhinderungsgrund) ist.

§ 15 Abs 3 lit e BAG (Unbefugtes Verlassen des Lehrplatzes) ist dann erfüllt, wenn das Dienstversäumnis erheblich, pflichtwidrig und schuldhaft ist. Jedenfalls ist das anzunehmen, wenn der Lehrling ohne Begründung dem Arbeitsplatz fernbleibt und sich trotz Aufforderung und Nachfristsetzung weigert, die Arbeit wieder aufzunehmen. Eine Abmahnung seitens des Lehrbetriebs ist aufgrund der Erfordernis der Erheblichkeit des Fernbleibens nicht notwendig. Sollte die Erheblichkeit (wird in jedem Einzelfall geprüft) nicht gegeben sein, kann trotzdem eine Pflichtverletzung vorliegen. Eine wiederholte Pflichtverletzung trotz mehrmaliger Ermahnung kann ebenso zur Entlassung führen (beispielsweise mehrmaliges kurzfristiges Fernbleiben von der Arbeit).

Wohin kann man sich wenden, sollte man sich auch im falschen Beruf fühlen oder sich gar schon zurückgezogen haben? Wir helfen gerne weiter, ansonsten gibt es diese hilfreichen Stellen:

  • IFS
  • Pro Mente


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