Glühbirne
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Krankenstand

Du bist krank, fühlst dich gar nicht gut und kannst nicht zur Arbeit? Dann beachte folgende rechtlichen Bestimmungen bezüglich Krankenstand und Krankmeldung.

Bist du krank, musst du dem Lehrberechtigten unverzüglich deinen Krankenstand mitteilen. Das bedeutet, du meldest deine Abwesenheit spätestens zum Arbeitsbeginn. Je nach Betrieb und den internen Regelungen kann die Krankmeldung telefonisch, per Mail oder WhatsApp-Nachricht erfolgen. Anschließend solltest du deinen Arzt oder deine Ärztin aufsuchen und dich krankschreiben lassen. Die Krankmeldung musst du dann gleich dem Lehrbetrieb übermitteln. Hat dein Hausarzt keine Ordinationszeiten, muss eine Vertretung aufgesucht werden.

Im Krankenstand muss sich der Lehrling so verhalten, dass die Arbeitsfähigkeit möglich rasch wiederhergestellt ist. Jegliches gesundheitsschädigende Verhalten ist dabei ebenso zu vermeiden wie die Missachtung von Ausgehzeiten.

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