Glühbirne
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Krankenstand

Du bist krank, fühlst dich gar nicht gut und kannst nicht zur Arbeit? Dann beachte die folgenden rechtlichen Bestimmungen zu Krankenstand und Krankmeldung.

Bist du krank, musst du dem oder der Lehrberechtigten unverzüglich deinen Krankenstand mitteilen. Das bedeutet, du meldest deine Abwesenheit spätestens zum Arbeitsbeginn. Je nach Betrieb und den internen Regelungen kann die Krankmeldung telefonisch, per Mail oder WhatsApp-Nachricht erfolgen. Anschließend solltest du deinen Arzt oder deine Ärztin aufsuchen und dich krankschreiben lassen. Die Bestätigung deiner Arbeitsunfähigkeit musst du dann gleich dem Lehrbetrieb übermitteln. Hat dein Hausarzt oder deine Hausärztin keine Ordinationszeiten, muss eine Vertretung aufgesucht werden.

Im Krankenstand muss sich der Lehrling so verhalten, dass die Arbeitsfähigkeit möglich rasch wiederhergestellt ist. Jegliches gesundheitsschädigende Verhalten ist dabei ebenso zu vermeiden wie die Missachtung von Ausgehzeiten laut ärztlicher Bestätigung.

Welches Verhalten für deine Gesundheit förderlich ist, hängt von deiner Erkrankung ab und besprichst du am besten mit deinem Arzt oder deiner Ärztin. 

Auch psychische Erkrankungen können dich arbeitsunfähig machen und gelten dafür dieselben Regeln wie bei Erkrankungen des Körpers. Deswegen ist es auch bei psychischen Erkrankungen wichtig, möglichst rasch mit einem Profi zu sprechen. Für Unterstützung kannst du dich z.B. an eine der folgenden Organisationen wenden: pro mente (https://www.promente-v.at/), ifs (https://www.ifs.at/psychotherapie-vorarlberg.html) oder aks (https://www.aks.or.at/). 

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