Junge Leute
Tipps zum Lehrstart © Drobot Dean, Adobe Stock

Was du zum Lehrstart wissen solltest: Die AK sagt es dir!

Mit der Lehre startest du in einen neuen Lebensabschnitt. Damit du dich auf deinem Weg auch zurecht findest, haben wir hier die wichtigsten Fragen zur Lehre für dich zusammengefasst.  

Eines vorweg: Als Lehrling bist du automatisch Mitglied der Arbeiterkammer. Wir sind deine gesetzliche Interessenvertretung und informieren dich über deine Rechte und Pflichten als Lehrling, beraten dich bei Problemen in deiner Ausbildung und suchen gemeinsam nach Lösungen.  

Was muss mein Lehrvertrag enthalten?

In deinem Lehrvertrag müssen auf jeden Fall dein Lehrberuf und die Dauer der Lehrzeit aufgeführt werden. Außerdem ist dein Lehrberechtigter dazu verpflichtet, den Vertrag innerhalb von drei Wochen nach Ausbildungsbeginn bei der Wirtschaftskammer anzumelden.  

Wie lange dauert meine Probezeit?

Grundsätzlich befindest du dich während der ersten drei Monate deines Lehrverhältnisses in der Probezeit. Während dieser Zeit kann von dir oder von deinem Lehrbetrieb der Lehrvertrag jederzeit aufgelöst werden – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne einen Grund angeben zu müssen. Die Auflösung muss allerdings schriftlich erfolgen. Bist du noch minderjährig, benötigst du außerdem die Zustimmung deiner Eltern.  

Wie hoch muss mein Lehrlingseinkommen sein?

Wie viel der Lehrbetrieb dir an Lehrlingseinkommen zahlen muss, ist im Kollektivvertrag geregelt – ebenso das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Es ist aber möglich, dass es für deinen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag gibt, beziehungsweise dass keine Entlohnung festgelegt wurde. In diesem Fall musst du die Höhe deines Lehrlingseinkommens sowie die Sonderzahlungen mit dem Lehrberechtigten vereinbaren. Wichtig: Die Vereinbarung sollte auf jeden Fall schriftlich im Lehrvertrag festgehalten werden! Außerdem ist dein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, dir monatlich einen Lohnzettel zu geben. Auf diesem müssen auch die Überstunden, Zulagen, Sonderzahlungen sowie Abzüge aufgeführt werden.  

Wie lange muss ich arbeiten?

Lehrlinge unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich acht Stunden täglich beziehungsweise 40 Stunden in der Woche arbeiten. Pro Arbeitstag steht dir spätestens nach sechs Arbeitsstunden mindestens eine halbe Stunde Pause zu. An Sonn- und Feiertagen gilt Arbeitsverbot – außer im Gastgewerbe. Auf jeden Fall solltest du genau aufzeichnen, wann du gearbeitet beziehungsweise wann du Pausen gemacht hast! Bei der AK Vorarlberg kannst du dir dafür einen Arbeitszeitkalender holen.  

TIPP

Weitere wichtige Informationen findest du im Handbuch zur Lehre – dem „starter kit“. Gern beraten dich auch die Experten der Abteilung Lehrlinge & Jugend

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