Registrierung Gesundheitsberufe
Das Gesundheitsberuferegister
Das Register wertet Gesundheitsberufe auf: Nur wer entsprechende Qualifikationen hat, wird aufgenommen.
Unser Service für Arbeitnehmer
in Gesundheitsberufen
Die verpflichtende Registrierung vor Arbeitsantritt ist bis 31. März 2021 (längstens) nicht erforderlich. Während der Dauer der Pandemie dürfen in der Pflege und in den gehoben medizinisch-technischen Diensten jene Personen arbeiten, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen.
Diese berufliche Ausbildung muss durch Zeugnis, Diplom, Abschlussurkunde oder Bescheid nachgewiesen werden. Eine Eintragung ins Register ist aktuell nicht erforderlich.
Mit Ende der Pandemie, spätestens am 31.3.2021, erlischt diese Berechtigung. Eine weitere Berufsausübung setzt dann die Registrierung im Gesundheitsberuferegister voraus. Weiterhin ist die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister bei Vorliegen aller Voraussetzungen möglich.
Es gelten ab sofort bis auf Widerruf berufsrechtliche Sonderregelungen
Handlungsempfehlungen des Gesundheitsministerium
Kontakt
Antragstellung nach Terminvereinbarung oder während Parteienverkehrszeiten möglich.
Parteienverkehr ab 1.11.2019:
Mittwoch 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Adresse:
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Telefon: +43 50 258 2700 (oder 05522 306 2700)
Website: https://vbg.arbeiterkammer.at/gbr
Download
Wichtige Informationen auf einen Blick
Datum/Jahr:
2018
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Häufige Fragen zum Gesundheitsberuferegister
Datum/Jahr:
Juli 2019
Anträge
Formulare
Downloads
Registrierung Gesundheitsberufe
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus bitten wir ihre Registrierung primär online durchzuführen.
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Telefon +43 50 258 2700
oder 05522 306 2700
E-Mail gbr@ak-vorarlberg.at
Antragstellung nach Terminvereinbarung oder während Parteienverkehrszeiten möglich. Bitte bringen Sie Antrag und Formulare am Computer ausgefüllt mit.
Parteienverkehr ab 1.11.2019:
Mittwoch 8 – 12 und 13 bis 16 Uhr
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