Das Gesundheitsberuferegister
Das Register wertet Gesundheitsberufe auf: Nur wer entsprechende Qualifikationen hat, wird aufgenommen.
Für die Registrierung in Ihrem Gesundheitsberuf sind einige Dokumente erforderlich, die Sie in unserer Checkliste finden.
Füllen Sie Antrag und Formulare bitte bereits zuhause am Computer aus und bringen Sie sie zur Registrierung mit. Laden Sie die pdf-Dokumente bitte auf Ihren PC herunter (rechte Maustaste - speichern unter).
Formulare für die ANTRAGSTELLUNG:
Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister - DGKP (0,6 MB)Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister - PA / PFA (0,6 MB)
Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister – OTA
Soll jemand anders als Sie selbst die Dokumente in Empfang nehmen, bringen Sie bitte auch die ausgefüllte, unterschriebene Zustellvollmacht mit.
Unsere Ausfüllhilfe persönliche Antragstellung (0,5 MB) erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie die einzelnen Formularfelder auszufüllen sind.
Auch für den Online-Antrag gibt es eine Ausfüllhilfe
Wenn Sie bereits als PA oder PFA im Register eingetragen sind, können Sie mittels Handysignatur oder Bürgerkarte Ihren Antrag auf Registrierung des neuen Pflegeberufs (PFA oder DGKP) zur Gänze online stellen.
Ausfüllhilfe Online - Upgrade
Sie sind umgezogen oder haben geheiratet? Ihr Arbeitgeber, Dienstort oder Tätigkeit hat sich geändert? Auch dafür gibt es ein eigenes Formular Änderungsmeldung.
Und wenn Sie Ihren Beruf im Gesundheitswesen aufgeben, verwenden Sie bitte das Formular Berufseinstellung.
Vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin für Ihre persönliche Registrierung. Bitte kommen Sie rechtzeitig zur Registrierung und nehmen Sie folgende Unterlagen im Original mit (Sie bekommen diese sofort wieder zurück):
Unterlage | Hinweis |
---|---|
Antrag | Formular unbedingt digital ausfüllen und ausdrucken |
Identitätsnachweis | Reisepass, Personalausweis, notfalls Führerschein |
Staatsangehörigkeit | Reisepass oder Personalausweis (oder alternativ Staatsbürgerschaftsnachweis + Führerschein) |
Ausbildungsabschluss / Qualifikationsnachweis(e) | Für jeden abgeschlossenen Gesundheitsberuf das entsprechende Zeugnis oder Diplom. Bei Ausbildungen im Ausland nur den Bescheid (Nostrifizierung oder Anerkennung) |
Akademische Grade | Reisepass (oder Ähnliches); Bescheid mit akademischem Grad (freiwillig) |
Bei Namensänderung(en) seit Erhalt des Diploms/Zeugnis | Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, freiwillige Namensänderungen |
Foto | 35 mm breit und 45 mm hoch, aktuelles Foto, hochwertiges, glänzendes und glattes Papier ohne Oberflächenstruktur, hohe Druckauflösung, keine Kratzer, keine Flecken, keine Knickspuren, natürliche Farben, keine „roten“ Augen, unverzerrter Kopf, Hintergrund ausreichender Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren, ausschließlich die zu fotografierende Person auf dem Foto |
Strafregisterbescheinigung | Darf zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als 3 Monate sein. Nähere Informationen unter www.help.gv.at (Suchbegriff „Strafregisterbescheinigung“) Wer in den letzten 5 Jahren mehr als 6 Monate durchgehend außerhalb Österreichs gewohnt bzw. gearbeitet hat, braucht unter Umständen einen zusätzlichen ausländischen Strafregisterauszug. Bei Unklarheiten rufen Sie uns bitte an unter +43 (0) 50 258 2700. |
Vertrauenswürdigkeit | ausgefülltes Beiblatt zum Antragsformular Vertrauenswürdigkeit |
Ärztliches Attest/Nachweis der gesundheitlichen Eignung | Darf zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als 3 Monate sein (Attestausstellung durch den Allgemeinmediziner oder Internisten) |
Deutsche Sprachkenntnisse | Nachweis über erfolgreiche Absolvierung der Sprachprüfung (in der Regel Niveau B 2) |
Sollten Sie noch Fragen dazu haben, dann rufen Sie uns an unter der Tel. 050/258-2700.
Formulare für die ANTRAGSTELLUNG:
Formulare
Downloads
Registrierung Gesundheitsberufe
Bahnhofstraße 23 / 1. Stock
6850 Dornbirn
Telefon +43 50 258 2700
oder 05522 306 2700
E-Mail gbr@ak-vorarlberg.at
Antragstellung online (Handy-Signatur erforderlich), nach Terminvereinbarung oder während Parteienverkehrszeiten möglich. Bitte bringen Sie Antrag und Formulare am Computer ausgefüllt mit.
Parteienverkehr:
Mittwoch 8 – 12 und 13 bis 16 Uhr
Online Termin reservieren
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