Schlechte Noten in der Berufsschule

Wir werden oft von Lehrlingen kontaktiert, die bedauerlicherweise in der Berufsschule negative Noten vorweisen bzw. auch die Berufsschulklasse wiederholen müssen. Die Angst ist oft, dass das Lehrverhältnis aufgelöst wird, doch wäre so eine Vorgehensweise gerechtfertigt?

Grundsätzlich gehört es auch zu den Pflichten des Lehrlings, die Schule zu besuchen und die Lerninhalte zu lernen.

Liegt eine negative Note vor, besteht in der Regel die Möglichkeit, eine Wiederholungsprüfung abzulegen. Sollte auch diese negativ verlaufen, muss der Berufsschüler die Schulstufe wiederholen.

Eine Auflösung des Lehrverhältnisses aufgrund schlechter Noten ist grundsätzlich nicht möglich! Nur, wenn der Lehrling seine Pflichten verletzt, und in der Schule einen Verweis oder Verwarnungen bekommt, wäre eine Auflösung denkbar.

Solltest du schlechte Noten haben, gibt es die Möglichkeit, Nachhilfe zu erhalten. Diese Nachhilfe wird dem Lehrling oft kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Solltest du zu diesem Thema Fragen haben, helfen wir dir in der Abteilung Lehrlinge und Jugend gerne weiter!

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