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Fehler nicht verrechnen

Missgeschicke passieren – Lehrlingen dürfen sie nicht als Strafe vom Gehalt abgezogen werden

Geldstrafe. Einem Feldkircher Lehrling  im dritten Lehrjahr konnte die AK helfen. Dem Kraftfahrzeugtechniker wurden für begangene Fehler Beträge von seinem Lehrlingseinkommen abgezogen.  Das geht freilich gar nicht.

Insgesamt waren ihm bereits 230 Euro abgezogen worden, als er sich an die Abteilung Lehrlinge und Jugend in der AK Vorarlberg wandte.

Einmal hatte er vergessen eine Schelle anzuziehen – hier hat ihm sein Ausbildungsbetrieb 120 Euro verrechnet, weil seine Arbeitskollegen den Fehler während der Mittagspause finden und korrigieren mussten. Ein anderes Mal wurden ihm über 90 Euro verrechnet, weil er vier neue Zündkerzen verbaut hatte, obwohl auf der letzten Seite des Serviceplanes handschriftlich darauf hingewiesen wurde, dass die Zündkerzen nicht getauscht werden müssen.

Missgeschicke kann es geben

Dem Lehrling tat das empfindlich weh. Schließlich verdient man in der Ausbildung nicht alle Welt. Er bat schließlich seine AK um Hilfe. Sein Berater forderte umgehend  die Beträge wieder zurück. Das Unternehmen überwies die „Strafgelder“ anstandslos zurück. Denn Lehrlingen dürfen keine Strafbeträge verrechnet werden, wenn ihnen  Missgeschicke während der Arbeit  passieren. Sie sind schließlich in Ausbildung. Vorsätzlich angerichtete Schäden freilich sind von dieser Regel ausgenommen.

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