Fehler nicht verrechnen
Missgeschicke passieren – Lehrlingen dürfen sie nicht als Strafe vom Gehalt abgezogen werden
Geldstrafe. Einem Feldkircher Lehrling im dritten Lehrjahr konnte die AK helfen. Dem Kraftfahrzeugtechniker wurden für begangene Fehler Beträge von seinem Lehrlingseinkommen abgezogen. Das geht freilich gar nicht.
Insgesamt waren ihm bereits 230 Euro abgezogen worden, als er sich an die Abteilung Lehrlinge und Jugend in der AK Vorarlberg wandte.
Einmal hatte er vergessen eine Schelle anzuziehen – hier hat ihm sein Ausbildungsbetrieb 120 Euro verrechnet, weil seine Arbeitskollegen den Fehler während der Mittagspause finden und korrigieren mussten. Ein anderes Mal wurden ihm über 90 Euro verrechnet, weil er vier neue Zündkerzen verbaut hatte, obwohl auf der letzten Seite des Serviceplanes handschriftlich darauf hingewiesen wurde, dass die Zündkerzen nicht getauscht werden müssen.
Missgeschicke kann es geben
Dem Lehrling tat das empfindlich weh. Schließlich verdient man in der Ausbildung nicht alle Welt. Er bat schließlich seine AK um Hilfe. Sein Berater forderte umgehend die Beträge wieder zurück. Das Unternehmen überwies die „Strafgelder“ anstandslos zurück. Denn Lehrlingen dürfen keine Strafbeträge verrechnet werden, wenn ihnen Missgeschicke während der Arbeit passieren. Sie sind schließlich in Ausbildung. Vorsätzlich angerichtete Schäden freilich sind von dieser Regel ausgenommen.
Lehrlings-News für die Inbox
Abonniere unsere Lehrlings-News und wir informieren dich regelmäßig zu allen wichtigen News rund ums Thema Lehre, Geld sparen, deine Rechte, Veranstaltungen, Gewinnspiele und mehr!Downloads
Broschüre
- starter kit (0,2 MB - pdf)
- survival kit (0,7 MB - pdf)
- gastro kit (0,2 MB - pdf)
- Lehre und Teilqualifikation (6,6 MB - pdf)
- Drogenkonsum während der Lehre (0,7 MB - pdf)
Formulare
Links
Kontakt
Kontakt
Abteilung Lehrlinge & Jugend
Widnau 4, 6800 Feldkirch
Telefon +43 50 258 2300
oder 05522 306 2300
Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung