Grafik, zwei Personen mit Schutzschild
AK Vorarlberg © AK Vorarlberg, AK Vorarlberg

Lehrbeginn

Der Einstieg in die Berufswelt bedeutet für viele Jugendliche eine Umstellung und bringt Veränderungen mit sich, die Fragen aufwerfen können. Damit du dich auf dem neuen Weg gut zurechtfindest, habe ich die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst. 

In deinem Lehrvertrag sind grundlegende persönliche Daten, dein Lehrberuf, die Dauer der Lehrzeit, Lehrbeginn und Lehrzeitende festgehalten. Das Lehrlingseinkommen und die wöchentliche Normalarbeitszeit sind nicht im Lehrvertrag, sondern in dem für deinen Lehrbetrieb anzuwendenden Kollektivvertrag geregelt. Dasselbe gilt für die Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.

Die ersten drei Monate der Lehrzeit befindest du dich in der Probezeit. Dabei gibt es eine Ausnahme: Besuchst du direkt zu Lehrbeginn die Blockberufsschule, dann gelten die ersten sechs Wochen im Betrieb als Probezeit. Das heißt, dass du schauen kannst, ob dir der gewählte Lehrberuf wirklich gefällt. In dieser Zeit kann das Lehrverhältnis sowohl von dir als auch von deinem Lehrberechtigten jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden.  Eine Auflösung in der Probezeit muss aber in jedem Fall schriftlich erfolgen und wenn du minderjährig bist, müssen auch die Erziehungsberechtigten zustimmen. 

Nütze die Probezeit, um dich zu beweisen!

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Abteilung Lehrlinge & Jugend

Widnau 4, 6800 Feldkirch

Telefon +43 50 258 2300
oder 05522 306 2300

Anfrage senden

Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung