Lehrbeginn
Der Einstieg in die Berufswelt bedeutet für viele Jugendliche eine Umstellung und bringt Veränderungen mit sich, die Fragen aufwerfen können. Damit du dich auf dem neuen Weg gut zurechtfindest, habe ich die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst.
In deinem Lehrvertrag sind grundlegende persönliche Daten, dein Lehrberuf, die Dauer der Lehrzeit, Lehrbeginn und Lehrzeitende festgehalten. Das Lehrlingseinkommen und die wöchentliche Normalarbeitszeit sind nicht im Lehrvertrag, sondern in dem für deinen Lehrbetrieb anzuwendenden Kollektivvertrag geregelt. Dasselbe gilt für die Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.
Die ersten drei Monate der Lehrzeit befindest du dich in der Probezeit. Dabei gibt es eine Ausnahme: Besuchst du direkt zu Lehrbeginn die Blockberufsschule, dann gelten die ersten sechs Wochen im Betrieb als Probezeit. Das heißt, dass du schauen kannst, ob dir der gewählte Lehrberuf wirklich gefällt. In dieser Zeit kann das Lehrverhältnis sowohl von dir als auch von deinem Lehrberechtigten jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden. Eine Auflösung in der Probezeit muss aber in jedem Fall schriftlich erfolgen und wenn du minderjährig bist, müssen auch die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Nütze die Probezeit, um dich zu beweisen!
Downloads
Broschüre
- starter kit (0,2 MB - pdf)
- survival kit (0,7 MB - pdf)
- gastro kit (0,2 MB - pdf)
- Lehre und Teilqualifikation (6,6 MB - pdf)
- Drogenkonsum während der Lehre (0,7 MB - pdf)
Formulare
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Abteilung Lehrlinge & Jugend
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