Was ist das Pensionskonto
Im Pensionskonto wird Ihre Pension berechnet. Es gilt für Menschen, die ab 1955 geboren wurden.
Oft sorgt der Begriff „Konto“ für Verwirrung. Unter dem Pensionskonto darf man sich aber kein Girokonto vorstellen, auf das Sie Geld überweisen. Sie können auch kein Geld abheben. Das Pensionskonto ist ein virtuelles Konto, auf das alle Beiträge zur Pensionsversicherung fließen – nicht als richtiges Geld, sondern als Gutschrift.
Einmal pro Jahr wird aufgewertet
Alle Gutschriften, die Sie im Laufe des Lebens bekommen, werden dort gesammelt und jährlich der allgemeinen Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. So können Sie in Zukunft mitverfolgen, wie sich Ihre Pensionsansprüche jährlich entwickeln.
Gesamtgutschrift
Wenn Sie einmal in Pension gehen, wird aus der Summe aller Gutschriften (= Gesamtgutschrift) eine monatliche Bruttopension berechnet, die Sie 14 Mal im Jahr bekommen. Sie können also nicht die Gesamtgutschrift auf einmal abheben, denn diese dient nur der Berechnung Ihrer gesetzlichen Pension.
Pension ein Leben lang
Auf Ihre Pension haben Sie Anspruch, so lange Sie leben. Sie müssen also keine Sorge haben, dass das Guthaben auf Ihrem Pensionskonto eines Tages aufgebraucht ist.
Zuschläge oder Abschläge
Ihre erworbene Pensionsleistung, die im Pensionskonto ausgewiesen wird, bekommen Sie nur, wenn Sie zum Regelpensionsalter in Pension gehen. Gehen Sie früher, gibt es Abschläge. Gehen Sie später, bekommen Sie dafür einen Bonus und die Pension fällt höher aus.
Videos: Schlüsselbegriffe und Hintergründe des Pensionskontos einfach erklärt
Sie haben Fragen zu Ihrem Pensionskonto? Unsere Expert:innen haben sich vor die Kamera gestellt und Schlüsselbegriffe und Hintergründe für Sie erklärt:
Was ist das Pensionskonto?
Was ist die Kontoerstgutschrift?
Was ist unter "Regelpensionsalter" zu verstehen?
Wofür bekommt man Gutschriften?
Wie ist das, wenn man aus bestimmten Gründen phasenweise kein Einkommen hat? Wie wirken sich Kindererziehungszeiten, Präsenz- oder Zivildienst oder Arbeitslosigkeit aus?
Wie verändert sich meine Pensionshöhe, wenn ich früher oder später in Pension gehe?
Was passiert, wenn man zu krank ist, um bis zum Pensionsalter zu arbeiten?
Wie nützen Ihnen Versicherungszeiten, die Sie im Ausland erworben haben?
Wie können Sie Versicherungslücken schließen?
Wie können Sie Ihre Kontoinformation überprüfen?
Kontakt
Kontakt
Hotline Sozialrecht
Telefon +43 (0)50 258 2200
oder 05522 306 2200
Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr