Älterer Vater und sein Sohn wandern in der Natur, haben Spaß
© Halfpoint, stock.adobe.com

Die 15 häufigsten Fragen zur Pension

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Pension, die uns Arbeitnehmer:innen in der AK Beratung stellen.

Was uns junge Arbeitnehmer:innen besonders oft fragen

Bin ich auch bei einer geringfügigen Beschäftigung pensionsversichert?

Nein, Sie sind nur unfallversichert. Aber Sie können um 70,72 Euro im Monat (2023) eine Selbstversicherung bei der ÖGK abschließen. Damit sind Sie dann kranken- und auch pensionsversichert.

Kann ich zusätzlich etwas einzahlen, damit ich später einmal mehr Pension bekomme?

Ja, es gibt eine freiwillige „Höherversicherung“. Damit zahlen Sie zusätzlich einen Betrag ins Pensionskonto ein – so viel, wie Sie wollen (maximal 11.700 € im Jahr 2023). Damit erhöhen Sie Ihre spätere monatliche Pension. Je früher Sie etwas einzahlen, desto besser.

Ich möchte im Ausland arbeiten, gilt das auch für meine Pension?

Das kommt darauf an, wo Sie arbeiten. Im EU/EWR-Raum und in der Schweiz werden die Zeiten gegenseitig angerechnet. Mit anderen Ländern gibt es zum Teil Abkommen (z.B. USA, Türkei, Australien, Indien, Kanada). Hier finden Sie dazu mehr Details!

Bin ich pensionsversichert, während ich Kinderbetreuungsgeld bekomme? Wieviel bringen die Kindererziehungszeiten?

Ja! Vier Jahre nach der Geburt eines Kindes ist eines der beiden Elternteile automatisch pensionsversichert: Während es Kinderbetreuungsgeld bezieht, aber auch wenn es in dieser Zeit schon arbeitet. Für diese vier Jahre „Kindererziehungszeiten“ erhöht sich die monatliche Pension um rund 127 Euro (2023). Details dazu können Sie hier nachlesen.

Ich möchte/muss in Teilzeit gehen. Wie wirkt sich eine Teilzeitbeschäftigung auf meine Pension aus?

Für die Pensionshöhe kommt es auf die Höhe des Bruttoeinkommens an. Wenn man also aufgrund von Teilzeit weniger verdient, wirkt sich das negativ auf die Pension aus.

Wie wirkt es sich auf meine Pension aus, wenn ich Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehe?

Sie sind pensionsversichert, während Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bekommen. Sie sammeln also jedenfalls Zeiten. Das Krankengeld wird weiterhin so wie während der Arbeit gutgeschrieben. Es wirkt sich also nicht negativ auf Ihre spätere Pensionshöhe aus. Beim Arbeitslosengeld ist die Gutschrift aber leider geringer als für die letzte Arbeit. 

Was uns ältere Arbeitnehmer:innen besonders oft fragen

Ich schaffe es gesundheitlich einfach nicht mehr zu arbeiten. Was kann ich jetzt tun?

Wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und auch keine Umschulung in Frage kommt, gibt es zwei Möglichkeiten: Sind Sie dauerhaft arbeitsunfähig, können Sie eine Invaliditätspension beantragen. Ist Ihre Arbeitsunfähigkeit vorübergehend, kommt für Sie das Rehabilitationsgeld in Frage. Um beide Formen können Sie mit demselben Antrag ansuchen.

Wirkt sich Altersteilzeit negativ auf die Pension aus?

Nein. Während der Alterszeit wird weiterhin so viel aufs Pensionskonto eingezahlt wie zuvor.

Ich stehe kurz vor dem Pensionsantritt, was muss ich jetzt machen?

Zwei bis drei Monate vor dem Pensionsantritt stellen Sie Ihren Antrag bei der PVA oder der BVAEB. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt ein aufrechtes Dienstverhältnis haben, können Sie dies zum Pensionsantritt beenden. Alle Informationen zur Alterspension finden Sie hier!

Ich habe schon viele Versicherungsmonate erworben. Kann ich jetzt früher in Pension gehen?

Wenn Sie schon sehr viele Versicherungsmonate gesammelt haben, könnten für Sie unter bestimmten Voraussetzungen z.B. die Korridorpension oder Schwerarbeitspension in Frage kommen. Genauere Informationen finden Sie hier!

Ich werde nur eine sehr geringe Pension bekommen, bekomme ich eine Mindestpension (Ausgleichszulage)?

Liegt Ihre errechnete Pension unter 1.110,26 € (2023) und haben Sie sonst kein Einkommen? Dann bekommen Sie, sofern Sie in Österreich leben, eine so genannte „Ausgleichszulage“. Das heißt, Sie bekommen so viel auf Ihre Pension aufgezahlt, dass Sie insgesamt 1.110,26 € erhalten. 

Was uns Pensionist:innen besonders oft fragen

Darf ich neben der Alterspension arbeiten?

Neben der Alterspension dürfen Sie unbegrenzt dazuverdienen. Das hat keine negativen Folgen für Ihre Pension. Aber: Erkundigen Sie sich bei den Steuerberater:innen Ihrer AK, ob Sie durch das zusätzliche Einkommen eine steuerlichen Nachzahlung erwarten müssen!

Darf ich dazuverdienen, wenn ich in Frühpension bin?

Neben den vorzeitigen Pensionen können Sie monatlich geringfügig dazuverdienen (2023: 500,91€). Kommen Sie in einem Monat über diese Grenze, bekommen Sie in diesem Monat keine Pension. In den folgenden Monaten erhöht sich Ihre Pension dann aber dauerhaft um einen kleinen Prozentsatz.

Bekomme ich die Ausgleichszulage (Mindestpension) auch, wenn ich länger im Ausland bin?

Nur, wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich liegt. Urlaube oder Verwandtschaftsbesuche im Ausland sind für bis zu acht Wochen im Jahr aber kein Problem.

Darf ich zur Ausgleichzulage dazuverdienen?

Ja, aber das Einkommen wird angerechnet. Das heißt: Wenn Sie durch ein zusätzliches Einkommen mehr verdienen, wird trotzdem nur auf die 1.110,26 € (2023) aufgezahlt. Verdienen Sie durch Ihre Arbeit insgesamt sogar mehr als 1.110. 26 € (2023), dann bekommen Sie für diesen Monat keine Ausgleichzulage.

Downloads

Kontakt

Kontakt

Hotline Sozialrecht

Telefon +43 50 258 2200
oder 05522 306 2200

Anfrage senden

Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie 
am Freitag von 8 bis 12 Uhr