Haben Sie einen gültigen Reisepass?
Ein neuer Reisepass gilt 10 Jahre. Falls Sie einen neuen Reisepass brauchen: Beantragen Sie ihn rechtzeitig. Wer es nicht mehr rechtzeitig schafft, kann den teureren Expresspass beantragen.
Ein Reisepass für Ihr Kind
Seit 15. Juni 2012 müssen Kinder eigene Reisepässe haben. Kindereintragungen im Pass der Eltern haben ihre Gültigkeit verloren. Deswegen wird aber nicht gleichzeitig der Reisepass, in dem sich die Kindereintragung befindet, ungültig. Ein neuer Reisepass ist 10 Jahre für Kinder ab 12 Jahre gültig, 5 Jahre für Kinder von 2 bis 12 Jahre gültig.
Wo der Personalausweis ausreicht
Der Personalausweis wird in vielen Ländern Europas als Reise-Dokument akzeptiert, darunter Italien, Spanien, Slowenien, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Deutschland und die Schweiz.
Mehr Infos
Aktuelle behördlichen Informationen zu Pass, zur Neuausstellung, zu Reisepässen für Minderjährige ("Kinderpass"), wie Sie zu einem Notpass kommen oder was Sie machen müssen, wenn Ihr Reisepass gestohlen wurde, lesen Sie auf den Internetseiten von oesterreich.gv.at.Downloads
Musterbriefe
- Rückerstattung nach Flugannulierung (0,1 MB - docx)
- Rücktritt wegen Einreiseverbot (0,1 MB - doc)
- Rückerstattung gemäß Pauschalreisegesetz (0,1 MB - docx)
- Rücktritt wegen Reisewarnung (0,1 MB - doc)
- Reisereklamation (0,1 MB - doc)
- Flugstorno: Rückforderung Steuern und Gebühren (0,1 MB - doc)
- Fluggastrechte bei Verspätung (0,1 MB - doc)
- Fluggastrechte bei Überbuchung (0,1 MB - doc)
- Fluggastrechte bei Annullierung (0,1 MB - doc)
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Telefon +43 50 258 3000
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