Reisebeschwerden 2026: Das waren die größten Aufreger
Für viele Reisende begann der Urlaub mit Frust statt Fernweh. Die drei Top-Urlaubsaufreger 2026: Fast jede zweite Beschwerde drehte sich um Flugreisen. Auch schmutzige Unterkünfte und Probleme mit Mietautos, Bus und Schiff vermiesten vielen den Urlaub. An der Spitze der negativen Nennungen (191) liegt Ryanair, gefolgt von der Onlinevermittlungsplattform Booking.com (70 Nennungen) sowie Opodo (24 Nennungen). Die drei beliebtesten Reiseländer waren Spanien, Italien und Österreich. Rund 95 Prozent der Buchungen erfolgten online. Das zeigt eine aktuelle Analyse vom VKI für die AK von 544 Beschwerden von Urlauber:innen.
Unzulässige Fluggebühren
Ganz oben auf der Ärgerliste stehen mit 45 Prozent Flugreisen. Mehr als zwei Drittel der Fluganfragen betraf etwa geänderte Flugzeiten oder Fluglinien. Stark ins Gewicht fallen auch unzulässige, aber dennoch verlangte Gebühren beim Billigflieger Ryanair (rund 30 Prozent). Ryanair kassierte Zusatzgebühren, die vom OGH nachträglich für unzulässig erklärt wurden und daher zurückgefordert werden können. Auch Probleme mit Gepäck (15 Prozent), annullierte (neun Prozent) und verspätete (sechs Prozent) Flüge nervten.
Miese Unterkunft
Beschwerden über Unterkünfte rangieren mit rund 20 Prozent auf Platz zwei. Was nach Erholung und Traumzimmer klang, sah in der Realität anders aus. So war etwa die Unterkunft nicht so wie gebucht, es mangelte an Sauberkeit und Hygiene. Die Palette der Beanstandungen reichte von Schimmel und Ungeziefer bis hin zu einem fehlenden Meerblick.
Frust mit Mietauto & Co.
Auf Platz drei der Reise-Aufreger (rund zwölf Prozent) landen Probleme mit Mietwagen, Bahn, Bus und Schiff. Die Beschwerden reichten von Preisproblemen wie intransparenten überraschenden Zusatzkosten (rund 27 Prozent) über sonstige Mängel (rund 23 Prozent), beispielsweise unzureichende Informationen über Mautgebühren und damit verbundene Zusatzkosten bis hin zu angeblichen Mietautoschäden (20 Prozent).
Ärger mit Buchungsportalen
Bei dem Rest der Anfragen ging es um Onlinevermittlungsportale (rund zehn Prozent), insbesondere fehlerhafte Informationen, unerwünschte Prime-Mitgliedschaften von Opodo und die fehlende Rückerstattung des Reisepreises. Weitere Themen waren Pauschalreisen und Kreuzfahrten (rund fünf Prozent). Hier ging es vor allem um Leistungsmängel wie nicht erbrachte Transfers zwischen Inseln wie Santorin und Naxos und verloren gegangenes Gepäck bei einer Kreuzschifffahrt. Zudem gab es einige Beschwerden zu anderen Reiseleistungen (rund acht Prozent), beispielsweise Inkassoforderungen wegen Mautgebühren.
Urlaubsärger: Das können Sie tun
- Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung – bei Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen – müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat. Musterbriefe zu Reisen finden Sie hier.
- Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein ausdrücklich einverstanden.
- Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle.
- Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, zum Beispiel Fluglinie oder Hotel, unter anderem ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.
Das sollten Sie für Ihren nächsten Urlaub wissen
- Beschweren und dokumentieren: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.
- Mietauto – Zustand belegen: Wenn Sie am Urlaubsort ein Mietauto übernehmen, sollten Sie jedenfalls Fotos oder Videos vom Zustand des Autos bei der Übernahme machen. Dasselbe gilt für die Rückgabe. So können Sie belegen, dass im Nachhinein behauptete Mängel schon bei der Übernahme vorlagen oder nach der Rückgabe erst entstanden sind.
- Direkt beim Anbieter buchen: Oft gibt es zum Beispiel bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Onlinevermittlungsportal gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Konsument:innen gerne zwischen Fluglinie und Onlinevermittlungsportal hin- und hergeschickt werden. Dokumentieren Sie auch den Buchungsvorgang – es gibt entsprechende Apps, mit denen Sie den Buchungsvorgang mitfilmen können.
Downloads
Musterbriefe
- Rückerstattung nach Flugannulierung (0,1 MB - docx)
- Rücktritt wegen Einreiseverbot (0,1 MB - doc)
- Rückerstattung gemäß Pauschalreisegesetz (0,1 MB - docx)
- Rücktritt wegen Reisewarnung (0,1 MB - doc)
- Reisereklamation (0,1 MB - doc)
- Flugstorno: Rückforderung Steuern und Gebühren (0,1 MB - doc)
- Fluggastrechte bei Verspätung (0,1 MB - doc)
- Fluggastrechte bei Überbuchung (0,1 MB - doc)
- Fluggastrechte bei Annullierung (0,1 MB - doc)
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