Kostenvoranschlag & Co.

Sehr häufig melden sich bei uns Konsumenten um nachzufragen, ob vor allem die Höhe von Handwerkerrechnungen gerechtfertigt sind.  

Podcast

AK-Tipp: Kostenvoranschlag und Rechnung

Datum: 04.12.2020,


Ob im Einzelfall die Rechnung gerechtfertigt ist und der Rechnungsbetrag der tatsächlichen Leistung entspricht, kann von uns nicht beurteilt werden. Es gibt in dem Sinne keine Tabelle, die explizit auflistet, für welche Branche und Dienstleistung exakt welcher Preis verrechnet werden darf. Dies muss im Zweifel ein Sachverständiger beurteilen.  

Um unliebsame Überraschungen aber zu vermeiden, empfiehlt es sich vor der Inanspruchnahme einer Handwerkerleistung unabhängig voneinander mehrere oder zumindest zwei Angebote bzw. Kostenvoranschläge einzuholen. Dadurch habe ich die Möglichkeit die Preise zu vergleichen.

Kostenvoranschläge

Hier muss man differenzieren zwischen verbindlichem und unverbindlichem Kostenvoranschlag. 

Beim verbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer nicht mehr als veranschlagt verlangen. Sollte er weniger Aufwand haben, muss er aber die Rechnung entsprechend anpassen.

Der unverbindliche Kostenvoranschlag enthält meist Zirkaangaben oder Schätzpreise oder Zusätze wie „Abrechnung nach Bedarf“ oder „Abrechnung nach Naturmaßen“. In einem solchen Fall darf der Unternehmer - wenn es sich nicht vermeiden lässt – den veranschlagten Preis um etwa 10-15 % überschreiten. 

Darüber hinaus gibt es auch Fixpreis- bzw. Pauschalpreisvereinbarungen. Wie der Namen schon sagt, wird hier ein fixer Preis vereinbart. Hier ist es unerheblich ob der Arbeitsaufwand höher oder geringer ist, es wird in beiden Fällen der vereinbarte Pauschalpreis verrechnet. Im Vorfeld sollten Sie allerdings genau prüfen, welche Leistungen im Fixpreis inbegriffen sind.  

Nach Erhalt der Rechnung 

Hat das Unternehmen seine Leistung erbracht, ist die Rechnung in voller Höhe innerhalb der vorgesehenen Frist zu bezahlen. Ist keine Frist angegeben, muss die Rechnung sofort nach Erhalt beglichen werden. Zahlen Sie eine Rechnung ohne berechtigte Gründe nicht rechtzeitig, sind Mahnungen zwar üblich, ein Unternehmen ist aber in der Regel nicht verpflichtet zu mahnen, schon gar nicht dreimal wie oft fälschlicherweise angenommen. Bei verschuldetem Zahlungsverzug kann auch ohne vorangehende Mahnung ein Inkassobüro beauftragt werden. Die Forderung könnte sogar sofort gerichtlich eingeklagt werden.  

Skonto 

Das Abziehen eines Skontos ist nur dann zulässig, wenn der Skonto auch vereinbart wurde. Gibt es keine Vereinbarung mit dem Unternehmen und scheint weder im Auftrag noch auf der Rechnung ein Skonto auf, besteht keinerlei Anspruch auf Abzug eines derartigen Preisnachlasses, auch wenn die Rechnung sofort nach Rechnungserhalt bezahlt wird.   

Wird vorab ein Skonto vereinbart, empfiehlt es sich, dies schriftlich festzuhalten.

 

Kontakt

Kontakt

Hotline 
Konsumentenberatung

Telefon +43 50 258 3000
oder 05522 306 3000

Anfrage senden 

Telefonischer Kontakt
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie 
am Freitag von 8 bis 12 Uhr

Für persönliche Beratungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Das könnte Sie auch interessieren

Mann und Frau kontrollieren Vertrag

Liefer­ver­zug

Sie warten schon ewig auf bestellte Möbel oder die vereinbarte Reparatur? Ihre Rechte, wenn Waren oder Leistungen nicht pünktlich geliefert werden.

Arbeitnehmerin lässt sich online beraten.

Gewährleistung ab 1.1.2022

Für Verträge, die ab 1.1.2022 abgeschlossen werden, gibt es Änderungen bei den Gewährleistungsrechten von VerbraucherInnen.