Wenn die Telefonrechnung nicht stimmt
Sie haben eine hohe Telefonrechnung bekommen und zweifeln an deren Richtigkeit? Die Ursachen für unerklärbare hohe Rechnungen können vielfältig sein.
Tipp
Überprüfen Sie zunächst den Verrechnungszeitraum auf der Rechnung und fordern Sie einen Einzelgesprächsnachweis an, um einen präzisen Überblick über den Zeitpunkt bzw. die Dauer der Gespräche und die gerufenen Zonen zu erhalten. Der Einzelgesprächsnachweis muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Einspruch beim Betreiber
Wird anhand dieser Überprüfung ein dem Anbieter zurechenbarer Fehler vermutet oder keine plausible Erklärung für die üppige Telefonrechnung gefunden, sollten Sie bei Ihrem Betreiber schriftlich Einspruch gegen die Rechnung erheben und eine technische Überprüfung verlangen.
Wie lange Sie Einspruchsfrist haben
Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Rechnung bezweifeln, haben Sie drei Monate Einspruchsfrist.
Einspruch bei der Telekom Regulierungs-GmbH
Aufgeschoben ist die Fälligkeit des strittigen Betrages bis zum Ende des Verfahrens, wenn Sie ein ausgefülltes Formular zur Registrierung Ihres Einspruchs sowie eine Kopie des Einspruchs und der Rechnung an die RTR schicken, die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (1060, Mariahilfer Straße 77-79).
Der Betreiber kann jedoch den Durchschnittsbetrag der drei davor liegenden Rechnungen fällig stellen. Lehnt er Ihren Einspruch ab, kann der Streit unter Umständen über das RTR-Schlichtungsservice beigelegt werden.
Die Schlichtungsstelle können Sie innerhalb eines Jahres anrufen, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Beschwerde beim Betreiber erhoben haben. Bitte stellen Sie der Schlichtungsstelle alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung, zum Beispiel den Einspruch und die Rechnungen.
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