Katastrophenschäden
Tipps, wie Sie Ihren Schaden bei der Versicherung geltend machen können.
Fast jede:r hat eine Haushaltsversicherung. Die Unterschiede bei Preis und Leistung sind jedoch groß. Deshalb gilt: Prüfen Sie vor dem Abschluss genau, welchen Schutz Sie wirklich brauchen. Neben dem Basisschutz bieten Versicherungen oft zusätzliche Leistungen an. Diese kosten extra und sind nicht immer sinnvoll.
Ein Vergleich verschiedener Angebote lohnt sich. So finden Sie eine Versicherung, die zu Ihren Bedürfnissen passt und gleichzeitig günstig ist.
Die Haushaltsversicherung ersetzt Schäden an beweglichen Gegenständen in Ihrer Wohnung. Dazu gehören zum Beispiel:
In der Regel umfasst sie folgende Bereiche:
Meist ist auch eine Privat-Haftpflichtversicherung enthalten. Diese übernimmt Schäden, die Sie anderen Personen versehentlich zufügen.
Überlegen Sie zuerst, welchen Versicherungsschutz Sie tatsächlich benötigen.
Achten Sie dabei auf folgende Punkte:
Prüfen Sie Ihre Polizze alle paar Jahre. So stellen Sie sicher, dass
Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung.
Die Versicherungsbedingungen sehen meist folgende Fristen vor:
Melden Sie den Schaden möglichst schriftlich, am besten per Einschreiben. So können Sie den Versand nachweisen.
Erstellen Sie außerdem eine Liste aller beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Legen Sie diese sowohl Ihrer Versicherung als auch – wenn erforderlich – den Sicherheitsbehörden vor.
Lassen Sie Sparbücher, Bankomatkarten, Kreditkarten oder Schecks sofort sperren, wenn sie gestohlen wurden.
Bei
müssen Sie jedenfalls die Polizei verständigen.
Bei einer Versicherung zum Neuwert ersetzt die Versicherung den Betrag, der am Tag des Schadens notwendig ist, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen. Das gilt unabhängig davon, wie alt der beschädigte oder gestohlene Gegenstand war.
Manche Versicherungsverträge enthalten eine Zeitwertklausel. Dann ersetzt die Versicherung nicht den Neuwert, sondern nur den aktuellen Wert des Gegenstands.
Beispiel: Ist der Zeitwert niedriger als 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises, ersetzt die Versicherung nur den Zeitwert.
Als Faustregel gilt: Der Wert vieler Gegenstände sinkt um etwa zehn Prozent pro Jahr. Nach mehreren Jahren kann daher nur noch ein deutlich geringerer Betrag ersetzt werden.
Für die Versicherungssumme gibt es zwei Modelle.
Die Versicherungssumme richtet sich nach der Wohnfläche und der Ausstattung der Wohnung.
Vorteil: Wenn Sie die Wohnfläche richtig angegeben haben, verzichtet die Versicherung im Schadenfall auf den Einwand der Unterversicherung.
Hier richtet sich die Versicherungssumme nach dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats.
Dafür müssen Sie eine möglichst vollständige Inventarliste erstellen. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kann die Versicherung im Schadensfall wegen Unterversicherung ihre Leistung kürzen.
Die Laufzeit Ihrer Haushaltsversicherung finden Sie in der Polizze.
In der Regel können Sie den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
Bei längerfristigen Verträgen, zum Beispiel Zehnjahresverträgen, die nach dem 31. März 1994 abgeschlossen wurden, gilt zusätzlich:
Wenn Sie umziehen oder ins Ausland übersiedeln, können Sie Ihre Haushaltsversicherung kündigen.
Sie können den Vertrag mit Wirkung zum Tag vor Beginn des Umzugs beenden. Die Kündigung muss rechtzeitig vor dem Umzug bei der Versicherung eingelangt sein. Aus Beweisgründen empfiehlt sich ein eingeschriebener Brief.
Nutzen Sie dieses Kündigungsrecht nicht, bleibt der Versicherungsschutz während des Umzugs und anschließend auch in der neuen Wohnung bestehen.
Hotline
Konsumentenberatung
Telefon +43 (0)50 258 3000
oder 05522 306 3000
Telefonischer Kontakt
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Für persönliche Beratungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
© 2026 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch | +43 (0) 50 258