Musterbriefe
Musterbriefe zum Thema Reisen.
Eine detaillierte Analyse von 252 Urlaubsbeschwerden zeigt, dass auch dieser Reise-Sommer alles andere als gechillt verlaufen ist. Denn die Freude auf erholsame Tage kann schnell umschlagen, wenn Flüge gestrichen werden, im Hotelzimmer vierbeinige Freunde auf einen warten oder gar der Reiseveranstalter in Konkurs geht. Viele Urlauber:innen kennen auch nicht den Unterschied zwischen einer Pauschalreise und einer gebuchten Einzelleistung.
Top-Aufreger mit einem Anteil von 46% an den Beschwerden waren im Sommer 2024 einmal mehr Flugreisen – von annullierten bis zu verspäteten Flügen, Problemen mit dem Gepäck, etc.
Fast ein Viertel der analysierten Reklamationen betraf die Unterkünfte am Ferienort. Beanstandet wurde die Hygiene, Ungeziefer, aber auch kaputtes Inventar. Zudem gab es bei Buchungen über Plattformen oft starke Unterschiede, wie das Zimmer online und dann in Wirklichkeit aussah. Dies betraf vor allem den Anbieter Booking.com.
Auf Platz drei finden sich Beschwerden zu Mietwägen, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen, wobei Mietautos bzw. die Preise für diese hier das Gros ausmachten.
Beschwerden zu Pauschalreisen und Kreuzfahrten – dazu zählen auch Anfragen aufgrund der Insolvenzen der Unternehmen FTI und itravel Luxembourg – rangieren an vierter Stelle.
220 der insgesamt 252 Anfragen betrafen übrigens Buchungen, die online durchgeführt wurden. Die Reisen selbst gingen hauptsächlich nach Italien (44 Anfragen) vor Frankreich (18) und Griechenland und Türkei (beide 17).
Bei den Fluglinien waren es Ryan Air vor Wizz Air und der AUA, bei den Reisveranstaltern FTI gleichauf mit TUI, danach Eurowings Holidays und itravel. Und bei den Onlinevermittlungsportalen lag Booking.com beim Beschwerde-Rennen auf dem 1. Platz.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wertete im Auftrag der AK im Zeitraum Anfang Juli bis Anfang August 252 eingegangene Reisebeschwerden im Detail aus. Erstmalig wurde auch erhoben, ob den Konsument:innen der Unterschied zwischen einer Pauschalreise und der Buchung einer Einzelleistung bekannt ist: Knapp 45% kannten den Unterschied nicht. Und fast 47% gaben an, dass ihnen das Insolvenzrisiko bei der Buchung einer Einzelleistung nicht bekannt war.
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