Beschwerdeflut zu Online-Bestellungen
Die AK Vorarlberg gibt Tipps, wie Sie sich vor Betrügern und unerwarteten Kosten schützen.
Sie haben etwas im Internet bestellt und es später günstiger gesehen oder die Ware passt nicht? Oder Sie wurden zu Hause oder außerhalb eines Geschäfts zu einem Kauf überredet, den Sie bereuen?
In vielen Fällen können Sie als Konsument:innen ohne zusätzliche Kosten vom Vertrag zurücktreten – auch dann, wenn kein Rückgabe- oder Umtauschrecht vereinbart wurde.
Hier erfahren Sie einfach erklärt, wann das möglich ist, wie Sie richtig zurücktreten und welche Ausnahmen gelten.
Ein Rücktrittsrecht haben Sie vor allem in zwei Situationen:
Das betrifft zum Beispiel:
Ab 1. Oktober 2026 müssen Sie bei Online-Bestellungen Ihr Rücktrittsrecht zusätzlich über einen „Rücktrittsbutton“ oder „Widerrufsbutton“ ausüben können.
Dafür muss Ihnen der Shop auf der Online-Benutzeroberfläche eine Rücktrittsfunktion anbieten. Sie muss leicht zu finden und gut sichtbar sein. Der Button muss zum Beispiel mit „Vertrag widerrufen“ oder einer ähnlich klaren Formulierung beschriftet sein.
Nachdem das Unternehmen Ihren Widerruf erhalten hat, muss es Ihnen eine Eingangsbestätigung schicken. Darin müssen der Inhalt Ihrer Rücktrittserklärung sowie das Datum und die Uhrzeit des Eingangs stehen.
Das betrifft zum Beispiel:
Wichtig:
Das Rücktrittsrecht gilt auch dann, wenn Sie den Kontakt selbst hergestellt haben. Es gilt sogar, wenn der Vertrag erst im Geschäft abgeschlossen wird, der Verkäufer Sie aber zuvor außerhalb des Geschäfts angesprochen hat.
Ein Vertreter klingelt bei Ihnen zu Hause und verkauft Ihnen einen Staubsauger. Sie stimmen im Moment zu, bereuen den Kauf aber später.
In diesem Fall können Sie zurücktreten, weil der Vertrag in Ihrer Wohnung und damit außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde.
Grundsätzlich haben Sie 14 Tage Zeit, um vom Vertrag zurückzutreten.
Die Frist beginnt:
Hat Sie der Unternehmer nicht korrekt über Ihr Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Frist um weitere 12 Monate.
Es reicht nicht, die Ware einfach nur zurückzuschicken.
Sie müssen zusätzlich innerhalb der Frist eine Rücktrittserklärung abgeben.
Senden Sie die Rücktrittserklärung am besten:
Bei Online-Rücktritt muss Ihnen der Unternehmer den Eingang unverzüglich bestätigen.
Auch im Fernabsatz und bei Haustürgeschäften gilt das Rücktrittsrecht nicht immer.
Kein Rücktrittsrecht besteht zum Beispiel bei:
In einigen Fällen verlieren Sie Ihr Rücktrittsrecht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Rücktrittsrecht schützt Sie vor übereilten Entscheidungen außerhalb des Geschäfts oder im Internet.
Wenn Sie rechtzeitig handeln und den Rücktritt richtig erklären, können Sie viele Verträge unkompliziert wieder auflösen.
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