Beschwerdeflut zu Online-Bestellungen
Die AK Vorarlberg gibt Tipps, wie Sie sich vor Betrügern und unerwarteten Kosten schützen.
Online-Shopping ist bequem und beliebt. Gleichzeitig gibt es klare Regeln, die Konsument:innen schützen. Wer online bestellt, sollte seine wichtigsten Rechte kennen. So lassen sich Probleme leichter vermeiden oder lösen.
Seit 13.06.2014 gilt für Onlinekäufe und andere Verträge außerhalb eines Geschäftslokals das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Es schützt Konsument:innen bei Onlinebestellungen, Telefonkäufen und ähnlichen Verträgen. Bestimmte Bereiche sind davon ausgenommen, zum Beispiel Gesundheits- oder soziale Dienstleistungen.
Ab 27. September 2026 gelten für Shops besondere Informationspflichten, mit denen sie Sie vor dem Kauf über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren müssen.
Unternehmer:innen müssen Konsument:innen vor Vertragsabschluss umfassend informieren. Das gilt im Geschäft, aber auch bei Onlinekäufen oder Bestellungen per Telefon.
Diese Informationen müssen unter anderem enthalten:
Ziel ist, dass Konsument:innen vor dem Kauf genau wissen, worauf sie sich einlassen.
Ab 27. September 2026 müssen Unternehmen Sie vor einem Kauf ausführlicher über Ihre Rechte informieren. Das betrifft Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und die freiwilligen Haltbarkeitsgarantien von Hersteller:innen. So sollen Sie Ihre Rechte besser kennen und nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen können.
Dafür müssen Unternehmer:innen in der gesamten EU einheitliche Vorlagen verwenden. Die neuen Informationspflichten gelten sowohl beim Einkauf im Geschäft als auch bei Online-Bestellungen.
Unternehmer:innen müssen Sie mit folgender Mitteilung über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren:
Mehr über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
Diese Mitteilung muss im Geschäft auffällig sichtbar sein, z.B. neben der Kassa. Das Plakat muss mindestens A4-Größe haben. Auch beim Online-Kauf müssen die Shops die Mitteilung deutlich hervorheben und Sie damit an Ihre Rechte erinnern.
Manche Hersteller:innen bieten freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie an. Shops müssen Sie mit einer einheitlichen Kennzeichnung darüber informieren, wenn die Garantie
Mit dieser Haltbarkeitsgarantie („Garan ✓“) können Sie sich innerhalb der Garantiezeit direkt an die Hersteller:innen wenden, wenn die Ware nicht so lange hält, wie sie sollte. Sie können dann eine Verbesserung oder einen Austausch der Ware verlangen.
Unternehmen müssen die Haltbarkeitsgarantie so kennzeichnen, dass Sie sie leicht erkennen können. Das Label kann zum Beispiel direkt auf der Verpackung stehen, am Warenregal deutlich hervorgehoben sein oder beim Online-Einkauf direkt neben dem Bild der Ware erscheinen. Auch unmittelbar vor dem Vertragsabschluss, also beim Bestellbutton, müssen Shops auf die Haltbarkeitsgarantie hinweisen.
Was bedeutet eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie?
Bei Waren mit digitalen Elementen und bei digitalen Leistungen müssen Sie auch informiert werden, wie lange der Anbieter mindestens kostenlose Softwareaktualisierungen zur Verfügung stellt.
Unternehmen müssen Sie außerdem z.B. über umweltfreundliche Liefermöglichkeiten informieren, oder darüber, inwieweit die Ware reparierbar ist. Dazu gehören etwa Informationen über Einschränkungen bei Reparaturen und darüber, ob Ersatzteile verfügbar sind. Sie müssen auch informiert werden, dass es einen Rücktrittsbutton gibt und wo er platziert ist.
Bei Onlinekäufen muss der Bestellvorgang klar und eindeutig gestaltet sein.
Das bedeutet:
Ziel ist, dass niemand unabsichtlich einen Kauf abschließt.
Bei Onlinekäufen, Telefonbestellungen oder anderen Verträgen außerhalb eines Geschäftslokals gilt grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.
Das bedeutet:
Kein Rücktrittsrecht besteht in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei:
Ab 1. Oktober 2026 müssen Sie bei Online-Bestellungen Ihr Rücktrittsrecht zusätzlich über einen „Rücktrittsbutton“ oder „Widerrufsbutton“ ausüben können.
Dafür muss Ihnen der Shop auf der Online-Benutzeroberfläche eine Rücktrittsfunktion anbieten. Sie muss leicht zu finden und gut sichtbar sein. Der Button muss zum Beispiel mit „Vertrag widerrufen“ oder einer ähnlich klaren Formulierung beschriftet sein.
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen möchten, muss folgendes für sie möglich sein:
Nachdem das Unternehmen Ihren Widerruf erhalten hat, muss es Ihnen eine Eingangsbestätigung schicken. Darin müssen der Inhalt Ihrer Rücktrittserklärung sowie das Datum und die Uhrzeit des Eingangs stehen.
Wenn vereinbart wird, dass die Ware versendet wird, gilt:
Wichtig:
Konsument:innen müssen aber eine vom Unternehmen angebotene Versandart wählen.
Telefonische Verträge sind unwirksam, wenn sie im Zusammenhang stehen mit:
Bei anderen telefonisch abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen gilt:
Zusatzleistungen (z. B. Versicherungen) dürfen nicht automatisch ausgewählt sein.
Das gilt:
Wenn keine ausdrückliche Zustimmung vorliegt:
Wenn Unternehmen eine Service-Telefonnummer für Vertragsfragen anbieten (z. B. für Gewährleistung oder Beschwerden), gilt:
Hotline
Konsumentenberatung
Telefon +43 (0)50 258 3000
oder 05522 306 3000
Telefonischer Kontakt
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Für persönliche Beratungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
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