Kinder & Online-Werbung

Werbung in Spieleportalen, Apps oder sozialen Netzwerken zielt häufig auf Kinder und Jugendliche ab, die altersbedingt leicht beeinflussbar sind. Schnell kann Online-Werbung zur Kostenfalle werden. Eine neue AK Studie zeigt: Kinder erkennen eine Werbung oft gar nicht als solche, weil sie gut getarnt ist. Wenn sich zum Beispiel werbliche mit nicht-werblichen Inhalten im News­stream von Facebook vermischen, können die bezahlten Beiträge von Firmen beim schnellen Überfliegen gleich aussehen wie etwa Beiträge von Freund­Innen. „Werbung im Internet kann auch ein gutes Geschäft für Daten­sammler und Abzocker sein“, resümiert die AK.

Unseriöse Praktiken keine Seltenheit

Layer, Banner, Pop-up, Overlay... – Online-Werbung kennt kaum Grenzen. Un­seriöse Praktiken sind keine Seltenheit. Werbung ist oft intransparent, also schwer von den eigentlichen Inhalten zu unterscheiden. Oft lenkt sie auch auf­dring­lich von den Inhalten ab, etwa durch Blinken, verletzt die Privatsphäre oder ist sogar geeignet, Schadsoftware über Dateianhänge zu verbreiten.

Eine neue AK Studie zeigt: Facebook bietet eine Vielzahl an Werbeformaten an. Licht­graue „Gesponsert“-Hinweise sind leicht zu übersehen. Bezahlte Firmen­bei­träge sehen im Newsstream den FreundInnen-Beiträgen gerade für Kinder ex­trem ähnlich und haben keinen festen Platz. Werbeanzeigen sind verknüpft mit sozialen Interaktionen der eigenen FreundInnen. Klickt etwa ein Nutzer „Gefällt mir“ auf der Seite eines Unternehmens, kann dieses mit dieser „Em­pfehl­ung“ im FreundInnen-Netzwerk werben: „Freund A und Freund B gefällt das Unternehmen XY“ steht dann etwa direkt unter der Werbeanzeige. Die Nutzer­Innen wissen oft nichts von dieser Werbehilfe.

Werbung für Datensammler und Abzocker floriert

Facebooknutzer werden beispielsweise durch Gutscheine auf Websites ge­lenkt, wo Datenfallen und SMS-Mehrwertdienste warten. Zwar verboten, dennoch gelebte Praxis ist der Kauf von „Gefällt mir“-Reaktionen und „Like­jack­ing“, ein Schneeballeffekt, durch den NutzerInnen ungewollt etwa be­trüger­ische Angebote empfehlen. Ein kritisches Bewusstsein ist auch bei den an und für sich hilfreichen Produktbewertungen im Netz gefragt: Echte Kon­sum­ent­Innen sind von Fake-BewerterInnen in der Praxis oft nicht zu unterscheiden.

Einige Spieleportale arbeiten mit Belohnungssystemen: Wer aktiv Werbung kon­sumiert oder sich etwa auf dritten Webseiten registriert, erwirbt „Spiel­geld“. Auf bei Kindern beliebten Spiele-Websites tauchen immer wieder direkte Kauf­auf­forder­ung­en auf.

Teure In-App-Käufe

Manche App-Spiele sind nach kurzer Spieldauer ohne einen In-App-Kauf nicht mehr nutzbar. Den Erwerb von „Spielgeld“ nehmen Kinder oft als Teil des Spiels wahr und nicht als reales Geschäft. In ihrer Spiellaune ist ihnen oft nicht be­wusst, dass sie auf einen kostenpflichtigen In-App-Kauf klicken. In-App-Käufe sind schlicht eine Form, um Gratis-Applikationen zu finanzieren. Dabei werden von den Entwicklern Spielregeln oft nicht beachtet oder Grauzonen von Werberichtlinien ausgelotet.

Werbekennzeichnungen und das Verbot direkter Kaufappelle an Kinder werden im Internet oft lax gehandhabt. Die Jugend muss im Internet vor un­seriöser Werbung mehr geschützt werden, verlangt die AK: Es braucht Standards für die Umsetzung traditioneller Werbegrundsätze in der Online-Welt, eine bessere grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung und klare Regeln für App-Werbung. 

Tipp

So unterstützen und schützen Sie Ihr Kind:

  1. Gehen Sie mit Ihrem Kind verschiedene Werbeformate auf etwa YouTube oder Facebook durch, um ein gewisses kritisches Bewusstsein beim Kind zu schaffen.

  2. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind Regeln und begründen Sie diese, zum Beispiel vor einer Registrierung immer bei den Eltern nachfragen oder keine persönlichen Daten auf Websites eingeben, ohne vorher mit den Eltern darüber gesprochen zu haben.

  3. Damit Ihr Kind nicht irrtümlich In-App-Einkäufe tätigt, de­ak­ti­vie­ren Sie sie: beim iPhone etwa unter Einstellungen/Allgemein/Einschränkungen, bei Android Handys etwa durch De­aktiv­ier­ung von Google Checkout, falls Sie sich dort registriert haben.


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