Reiseversicherung
Große Unterschiede ortete die AK bei Prämien und Leistungen von Reiseversicherungen.
Die Frankfurter Tabelle dient als Orientierungshilfe für die Bewertung von Reisemängeln und der daraus resultierenden Preisminderung. Sie wurde von Richtern des Landesgerichts Frankfurt entwickelt und wird auch von österreichischen Gerichten regelmäßig als Anhaltspunkt herangezogen. Rechtlich verbindlich ist sie jedoch nicht.
| Reisemangel | Preisminderung |
|---|---|
| Lärm in der Nacht | 10–40 % |
| Dreibett- statt Doppelzimmer | 20–25 % |
| Fehlender Balkon (trotz Zusage) | 5–10 % |
| Verdorbene bzw. ungenießbare Speisen | 20–30 % |
| Nicht ausreichend warme Speisen | 10 % |
| Verschmutzter Pool | 10–20 % |
Wichtig
Treten mehrere Reisemängel gleichzeitig auf, können die jeweiligen Minderungsprozentsätze – innerhalb angemessener Grenzen – zusammengezählt werden.Musterbriefe
Download
Broschüre
Hotline
Konsumentenberatung
Telefon +43 (0)50 258 3000
oder 05522 306 3000
Telefonischer Kontakt
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Für persönliche Beratungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
© 2026 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch | +43 (0) 50 258