Frankfurter Tabelle 

Die Frankfurter Tabelle dient als Orientierungshilfe für die Bewertung von Reisemängeln und der daraus resultierenden Preisminderung. Sie wurde von Richtern des Landesgerichts Frankfurt entwickelt und wird auch von österreichischen Gerichten regelmäßig als Anhaltspunkt herangezogen. Rechtlich verbindlich ist sie jedoch nicht.

Beispiele für Preisminderungen:

ReisemangelPreisminderung
Lärm in der Nacht10–40 %
Dreibett- statt Doppelzimmer20–25 %
Fehlender Balkon (trotz Zusage)5–10 %
Verdorbene bzw. ungenießbare Speisen20–30 %
Nicht ausreichend warme Speisen10 %
Verschmutzter Pool10–20 %

Wichtig

Treten mehrere Reisemängel gleichzeitig auf, können die jeweiligen Minderungsprozentsätze – innerhalb angemessener Grenzen – zusammengezählt werden.

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