Zinsanpassung bei Krediten
Seit 1997 müssen Kreditverträge mit einer variablen Verzinsung eine Zinsanpassungs- oder Zinsgleitklausel enthalten. Der Zinssatz des Kreditvertrages ist an einen oder mehrere Faktoren des Geld- und Kapitalmarktes und nicht direkt an die EZB-Leitzinsen gebunden.
Tipp
Wie wirken sich steigende Leitzinsen auf bestehende und neu abzuschließende Spareinlagen und Kredite aus? Antworten auf diese und andere häufig gestellte Fragen zum Thema Zinsen finden Sie hier.Faktoren für die Zinssatzbindung können z.B. sein:
- EURIBOR (European Interbank Offered Rate, ist ein Leitzins des Geldmarktes, der angibt, zu welchem Kreditzins sich die Banken untereinander Geld verleihen.)
- UDRB (Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen, gibt die durchschnittliche Rendite der im Umlauf befindlichen österreichischen Bundesanleihen mit einer fixen Verzinsung und einer Restlaufzeit von über einem Jahr wieder. Sie ist eine Kennzahl des Kapitalmarktes, die seit April 2015 die Sekundärmarktrendite – SMR – ablöst, die bis dahin als Referenzwert u.a. für Kreditverträge verwendet wurde.)
- SWAP (ein weiterer Referenzzinssatz; konkret wird er von der „International Swaps and Derivatives Association, Inc. “ - kurz ISDA - errechnet. Der SWAP-Satz bildet die Konditionen im Zwischenbankenhandel ab, die Kreditinstitute bei Zinsgeschäften mit Laufzeiten zwischen einem und 30 Jahren zu zahlen bereit sind).
Die Indikatoren können im Internet abgefragt werden. Die SMR wird zB auf der Webseite der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht. Die aktuellen und historischen EURIBOR-Werte findet man auf der Seite der EBF (European Banking Federation = www.euribor-ebf.eu).
Der Zinssatz für den Kredit wird daher wie folgt gebildet – Indikator plus Aufschlag (= Marge) ergibt den Nominalzinssatz. Der Aufschlag/die Marge ist verhandelbar.
In der Zinsanpassungsklausel ist auch geregelt, wann die Zinsen angepasst werden – quartalsweise, halbjährlich oder wie zB bei den Bauspardarlehen nur einmal im Jahr.
Es gibt aber auch Zinsgleitklauseln die vorsehen, dass sich der Zinssatz ändert, wenn der Indikator gegenüber dem Vormonat zB um 0,25 % steigt oder fällt. D.h. in diesem Fall kann es sogar monatlich zu einer Anpassung kommen. Diese Art der Zinsanpassung reagiert sehr rasch auf Zinsänderungen am Markt – für die Kreditnehmer ein Vorteil bei fallenden Zinsen, ein Nachteil bei steigenden Zinsen.
Kommt es zu einer Zinsanpassung muss die Bank vor der Zinssatzänderung den Kreditnehmer schriftlich informieren – so sieht es das Bankwesengesetz vor. Bei einer Zinssatzänderung ändert sich automatisch die Kreditrate – nicht die Laufzeit. Gleichbleibende Rate und Verkürzung der Laufzeit ist nur mit Rücksprache der Bank möglich.
In der Änderungsmitteilung sind der neue Nominal- sowie der neue Effektivzinssatz angegeben. Der Nominalzinssatz ist jener Zinssatz, der auf das offene Kapital tatsächlich gerechnet wird. Er sagt nichts über die tatsächliche Kostenbelastung, weil er die Spesen (zB Bearbeitungsgebühr) unberücksichtigt lässt. Der Effektivzinssatz rechnet die Spesen mit ein, daher ist dieser immer höher als der Nominalzinssatz.
Tipp
Bei Unklarheiten zur Zinsanpassung sollten Sie sich jedenfalls an die Bank wenden. Nehmen Sie Ihren Kreditvertrag mit und besprechen Sie die Klausel mit Ihrem Berater. Verlangen Sie eine Aufstellung, aus der die Entwicklung des verwendeten Indikators ersichtlich ist.
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