Katastrophen­schäden

Wie viel zahlt eine Versicherung bei Hochwasser oder Vermurungen? Wie mache ich den Schaden geltend?

Große Unterschiede bei Versicherungsleistung

Hochwasser, Überschwemmungen und Vermurungen sind manchmal nicht ver­sichert bzw. nur mit geringen Versicherungssummen. Bei manchen Ver­sich­er­ung­en kann gegen eine höhere Prämie ein höherer Versicherungsschutz ab­ge­schlossen werden. Weiters ist oft auch die Gefahrenzone (Stichwort HORA) in der das Eigenheim steht von Bedeutung – je größer das Risiko desto höher die Prämie oder dieses Risiko ist gar nicht versicherbar – hier gibt es große Unter­schiede.

Wie hoch ist die Grunddeckung?

Die Bandbreite der Grunddeckung in der Eigenheim- und Haus­halts­ver­sich­er­ung ist meist gering – die Versicherungssummen liegen oft unter 10.000 Euro. Ist sowohl das Gebäude als auch der Wohnungsinhalt beschädigt, wird die Ver­sicherungssumme einmal aus der Haushalts- und einmal aus der Eigen­heim­ver­sich­er­ung bezahlt.

  • Der Schaden muss unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden. Vor etwaigen Aufräumarbeiten sollten alle Schäden sowie alle Maßnahmen, die zur Schadensminimierung gesetzt wurden, durch Fotos dokumentiert wer­den. Wenn der Schaden nur telefonisch bekannt gegeben wurde, diesen auch innerhalb der Frist schriftlich melden!
  • Eine Liste aller zerstörten oder abhanden gekommenen Dinge mit Wert­an­gab­en anfertigen. So machen Sie den Schaden geltend:
  • Die schriftliche Schadensmeldung sollte detailliert wiedergeben, was genau wann, wo und wie passiert ist. Die meisten Versicherer haben zur Er­leicht­er­ung ein Schadensformular auf der Homepage. Unpräzise Formulierungen sollten vermieden werden, auch Eigenleistungen können zu marktüblichen Konditionen geltend gemacht werden.
  • Bei Ablehnung eine schriftliche Begründung verlangen. Prüfen, ob alles mit den Vertragsbedingungen konform geht. Achtung bei schriftlicher, qua­li­fi­ziert­er Ablehnung beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr (d.h. der Schaden muss dann innerhalb eines Jahres eingeklagt werden).

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