Ablaufdatum & Haltbarkeitsfrist
Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt aus, dass ein Lebensmittel bis zu diesem Datum seine spezifischen Eigenschaften aufweist (wie z. B. Farbe, Vitamingehalt, Geschmack, Süße, Textur).
Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, sind viele Lebensmittel weiterhin genießbar. Ein Verkauf ist erlaubt, es muss aber klar darauf hingewiesen werden, dass die Ware abgelaufen ist. In der Praxis hat sich durchgesetzt, dass Ware schon kurz vor dem Erreichen des Ablaufdatums verbilligt verkauft wird.
Haltbarkeitsfristen
Die Haltbarkeitsfristen werden von den Hersteller:innen in Eigenverantwortung festgelegt, in einigen Fällen sind sie auch im österreichischen Lebensmittelbuch festgeschrieben.
Für Fleischprodukte sind solche Fristen mit
- drei Tagen bei Frischfleisch und Hühnerteilen,
- mit einem Tag bei Fleischkleinteilen (z. B. Geschnetzeltes) und
- fünf Tagen bei ganzen Hühnern festgelegt worden.
Es handelt sich dabei eine rechtlich nicht bindende Orientierungshilfe.
Die Verlässlichkeit von Haltbarkeitsangaben hängt auch von der richtigen Lagerung und Kühlung ab. Das gilt sowohl für die Lebensmittelkette bis zum Handel, im Handel und auch zu Hause. Wird die Kühlkette unterbrochen, kann es vorkommen, dass am Haltbarkeitsende die berechtigterweise erwartbaren Eigenschaften des Lebensmittels nicht mehr vorhanden sind. Auch legen die Hersteller:innen der Berechnung des Haltbarkeitsdatums sehr niedrige Lagertemperaturen zu Grunde.
Ganze Hühner und Hühnerteile sollten zur Erzielung der angegebenen Haltbarkeit bei -1 bis +2 Grad Celsius gelagert werden. Wenn diese Kühlung nicht durchgängig (Transport, Lagerung, im Geschäft, zu Hause) gewährleistet ist, verkürzt sich die Haltbarkeit des Produktes.
Heikel sind Unterbrechungen der Kühlkette insbesondere bei empfindlichen Waren wie Fleisch, Wurstaufschnitten, Käse in Scheiben, geschnittenem Obst oder Beutelsalaten. Bei diesen Waren ist es ratsam, dass beim Kauf noch drei bis fünf Tage bis zum Ende der Haltbarkeit verbleiben. So bleibt der Spielraum für die Lagerung bei Ihnen und nicht beim Händler. Frischfleisch sollte am besten immer am Tag des Einkaufs verzehrt werden. Ist dies nicht möglich, empfiehlt sich Verkochen und anschließendes Tiefgefrieren. Bedenken Sie aber, dass auch Tiefgefrorenes verderben kann. Für die Haltbarkeit von tiefgefrorenem Fleisch ist unter anderem der Fettgehalt von Bedeutung (je fetter, desto kürzer). Außerdem ist entscheidend, wie frisch das Fleisch zum Zeitpunkt des Tiefgefrierens war.
Achtung beim Verbrauchsdatum!
Mikrobiologisch sehr sensible Produkte wie frischer Fisch, Faschiertes oder Rohmilch, die mit dem Vermerk „Zu verbrauchen bis ...“ anstelle von „Mindestens haltbar bis…“ gekennzeichnet sind, dürfen nach dem angegebenen Zeitpunkt nicht mehr verkauft werden. Auch im Haushalt ist von einer Verwendung abzuraten oder, wenn Optik und Geschmack unauffällig sind, eine ausreichende Durcherhitzung ratsam.
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