Betrug mit Wohnungsanzeigen
Bei besonders günstigen Angeboten oder Zahlungen ins Ausland ist Vorsicht geboten.
Die AK hat beim Handelsgericht Wien eine Klage gegen das Maklerunternehmen Teamneunzehn gewonnen: Im Vertragsmuster von Teamneunzehn fand die AK 18 gesetzwidrige Vereinbarungen. Teamneunzehn darf diese und sinngleiche Klauseln nicht mehr verwenden. Ein Beispiel einer unzulässigen Klausel: Das Unternehmen darf sich nicht auf eine Verbindlichkeit des Mietanbots berufen, auch wenn es Mieter:innen bereits unterschrieben haben.
Die AK hat im Juni 2021 beim Handelsgericht Wien eine Verbandsklage gegen das Maklerunternehmen Teamneunzehn eingebracht. Die AK fand 18 gesetzwidrige Klauseln im Vertragsmuster des Unternehmens.
Die AK hat jetzt das Verfahren gegen Teamneunzehn gewonnen – das Versäumungsurteil hat positive Auswirkungen auf die Wohnungssuchenden. Teamneunzehn darf diese für die Wohnungssuchenden sehr nachteiligen Klauseln in ihren zukünftigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern sowie in Mietanboten und Provisionsbestätigungen nicht mehr verwenden. Bei bereits abgeschlossenen Verträgen darf sich Teamneunzehn nicht mehr auf diese Klauseln berufen. Tun sie es dennoch, müssen sie Strafe zahlen.
Betroffen sind alle Wohnungssuchenden, die Teamneunzehn als Makler haben. Die AK vermutet, dass das einige Hundert sind, da Teamneunzehn beim aktuellen Maklerranking den höchsten Umsatz aller österreichischen Makler:innen bei den Mietwohnungen hat. Die Entscheidung hat aber auch eine Musterwirkung auf andere Makler:innenunternehmer:innen, wenn sie gleichartige oder ähnliche Vertragsformulare verwenden.
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