Außerordentliche Kündigung bei Tariferhöhungen
Ihr Handyanbieter erhöht den Tarif oder führt neue Gebühren ein? Das ist grundsätzlich erlaubt. Er muss dabei aber gesetzliche Vorgaben einhalten.
Der Anbieter muss Sie rechtzeitig informieren
Der Anbieter muss Sie schriftlich über die Tarifänderung informieren – und zwar mindestens drei Monate, bevor die höheren Preise gelten.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht
Mit der Mitteilung muss Sie der Anbieter auch auf Ihr außerordentliches Kündigungsrecht hinweisen.
Sie können den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Tarifänderung kostenlos kündigen. Die Kündigung beendet den Vertrag. Dafür dürfen Ihnen keine Kündigungsgebühren verrechnet werden.
So kündigen Sie auf Nummer sicher
Schicken Sie Ihre Kündigung am besten eingeschrieben an den Anbieter und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Damit können Sie im Streitfall nachweisen, dass Ihre Kündigung rechtzeitig eingelangt ist.
Achtung bei Smartphones
Haben Sie beim Vertragsabschluss ein vergünstigtes Smartphone erhalten, kann der Anbieter dafür noch offene Gerätezahlungen verlangen. Ob und in welcher Höhe diese anfallen, steht in Ihrem Vertrag.
Tipp
Downloads
RATGEBER
Musterbriefe
Links
Kontakt
Kontakt
Hotline
Konsumentenberatung
Telefon +43 (0)50 258 3000
oder 05522 306 3000
Telefonischer Kontakt
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Für persönliche Beratungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.