Girokonto wechseln
Sie überlegen, Ihr Girokonto zu wechseln? Was Ihre Rechte sind und worauf Sie achten sollten.
Banken müssen Kontowechsel-Service anbieten
Früher haben die österreichischen Banken freiwillig angeboten, neuen Girokonto-KundInnen beim „Übersiedeln“ zu helfen – damit kein Dauerauftrag auf der Strecke bleibt oder das Gehalt auf dem korrekten Konto landet. Diese Art der Unterstützung durch die neue Bank ist nun verpflichtend und auch die alte Bank muss mithelfen.
Alle Details zum Kontowechsel-Service
- Mit den Kontowechselservice wird die neue Bank beauftragt. Dazu müssen Sie eine Ermächtigung erteilen. Eine Kopie davon geht an Sie.
- Sie möchten Ihre ZahlerInnen und ZahlungsempfängerInnen selbst vom Kontowechsel informieren? Dann muss Ihnen die Bank dafür entsprechende Musterschreiben zur Verfügung stellen.
- Voraussetzung für das Kontowechselservice ist, dass beide beteiligten Banken in Österreich ansässig sind. Bei einer Kontoeröffnung in einem anderen EU-Staat muss die österreichische Bank nur die entsprechenden Informationen über bestehende Aufträge, Lastschriften und Gutschriften unentgeltlich zur Verfügung stellen und Sie müssen den Wechsel der Aufträge selbst mit Ihrer neuen Bank durchführen.
- Die Banken sind verpflichtet, eine Information über die Details des Kontowechsels in den Filialen und auf ihrer Internetseite anzubieten. So können Sie sich etwa vorab informieren, ob Sie die Bank mit allen Aufgaben des Kontowechselservice beauftragen möchten und wie die Fristen für die einzelnen Schritte sind.
- Die neuen gesetzlichen Fristen sind etwas kürzer als bisher üblich: Die neue Bank ist verpflichtet, innerhalb von 2 Geschäftstagen nach dem Auftrag zum Kontowechsel die alte Bank zu kontaktieren. Die bisherige Bank muss die angeforderten Daten zu den bestehenden Zahlungsaufträgen innerhalb von 5 Tagen ab Verständigung an die neue Bank übermitteln. Diese muss wiederum innerhalb von 5 Tagen die Umstellung durchführen und den ZahlerInnen und ZahlungsempfängerInnen die neuen Kontodaten mitteilen.
- Neu ist, dass auch verfügbare Daten zu Lastschrift-Einzügen und wiederkehrenden Zahlungseingängen (mindestens 2 Eingänge vom gleichen Zahler, z.B. Gehalt, Pension, Beihilfen) innerhalb der letzten 13 Monate von der alten Bank zur Verfügung gestellt werden müssen.
- Entgelte (d.h. Bankgebühren) im Zuge des Kontowechsels dürfen für den Zugang zu den personenbezogenen Daten der Zahlungsaufträge keine verlangt werden. Banken dürfen nur dann ein Entgelt für eine andere Dienstleistung im Rahmen des Kontowechsels verlangen, wenn das im Kontovertrag ausdrücklich vereinbart ist. Das Entgelt muss außerdem angemessen sein und an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet sein.
- Kontoschließung: Wann das alte Konto geschlossen werden soll, bestimmten Sie. Allfällige vertragliche Kündigungsfristen müssen zwar eingehalten werden. Diese dürfen aber nicht mehr als einen Monat betragen. Kontogebühren für das alte Konto dürfen bis dahin anteilig verrechnet werden. Wenn der Kontosaldo negativ ist, kann das Konto nicht geschlossen werden und der Kontoinhaber wird von der alten Bank darüber informiert. Zahlungsinstrumente, etwa die Bankomatkarte, dürfen nicht vor dem Datum blockiert werden, das Sie für die Kontoschließung bestimmt haben – außer es liegt ein besonderer Sperrgrund vor.
Rechtsgrundlage
Der verpflichtende Kontowechselservice ist in den Paragrafen §§ 14 bis 21 des neuen Verbraucherzahlungskonto-Gesetzes geregelt.
Tipps zum Kontowechsel
Vergleichen Sie!
Wenn Sie ihr Konto wechseln möchte, sollten Sie nicht gleich zur nächstbesten Bank gehen. Das Angebot ist groß.
Analysieren Sie Ihr persönliches Nutzungsverhalten
Welche Konditionen kommen Ihnen am meisten entgegen? Derzeit gibt es Konten auf Basis der Einzelpreisverrechnung, Pauschalkonten, die alle Buchungen inkludieren, und auch sehr viele gemischte Kontomodelle.
Tipp
Das beste Angebot für Ihr Nutzungsverhalten finden? Der AK Bankenrechner hilft Ihnen dabei.
Bankomatkarte?
Fragen Sie nach, wann Sie die neue Bankomatkarte bekommen, damit Sie nicht überraschend ohne Bargeld dastehen.
Vertragsunterlagen
Wichtig ist, dass man alle Vertragsunterlagen zum neuen Konto von der Bank bekommt, auch die vollständigen Preiskonditionen. Denn eine Änderung des Kontovertrages, insbesondere Preiserhöhungen oder die Einführung neuer Spesen muss mit Ihnen vereinbart werden, weshalb der ursprüngliche Kontovertrag aufbewahrt werden sollte.
Hinterfragen Sie Kosten und Konditionen
Schreiben von Banken immer kritisch, wenn es um Kontoumstellungen geht, Änderungen oder Kostenerhöhungen der Kontopakete sowie die Einführung bestimmter neuer Gebühren, etwa Bankomatbehebungsgebühren. Lesen Sie alles genau durch. Wenn Nachteile daraus zu befürchten sind, kann man den Änderungen widersprechen.
Kontopaket hinterfragen
Auch wenn Sie Ihr Konto nicht wechseln möchten, sollten Sie hin und wieder das eigene Kontopaket hinterfragen und prüfen. Schauen Sie etwa, ob bei Ihrer Hausbank ein günstigeres oder besseres Paket erhältlich ist. Aktuell gibt es aber bei etlichen Banken neue Kontopakete, die durchschnittlich um einiges teurer sind, als noch vor einem Jahr.