Erhöhung von Kontogebühren
Welche Regeln bei der Erhöhung von Zeilengebühren, Bankomatspesen und anderen Dauerentgelten gelten.
Wer sein Girokonto wechseln möchte, kann dabei auf Unterstützung der Banken zählen. Sowohl die neue als auch die bisherige Bank sind gesetzlich verpflichtet, den Kontowechsel zu erleichtern. So soll sichergestellt werden, dass Daueraufträge, Lastschriften oder regelmäßige Zahlungseingänge wie Gehalt oder Pension reibungslos übernommen werden.
Den Kontowechsel-Service beauftragen Sie bei Ihrer neuen Bank. Dafür erteilen Sie eine schriftliche Ermächtigung, von der Sie eine Kopie erhalten.
Wenn Sie Zahler:innen oder Zahlungsempfänger:innen lieber selbst über Ihre neue Kontoverbindung informieren möchten, muss Ihnen die Bank dafür entsprechende Musterschreiben zur Verfügung stellen.
Der gesetzliche Kontowechsel-Service gilt, wenn beide Banken ihren Sitz in Österreich haben. Wechseln Sie zu einer Bank in einem anderen EU-Mitgliedstaat, muss Ihre österreichische Bank die erforderlichen Informationen kostenlos bereitstellen. Die Übertragung der Aufträge erfolgt in diesem Fall gemeinsam mit der neuen Bank.
Für den Kontowechsel gelten klare gesetzliche Fristen:
Zusätzlich muss die bisherige Bank Daten über Lastschriften und wiederkehrende Zahlungseingänge der vergangenen 13 Monate bereitstellen. Dazu zählen etwa Gehalt, Pension oder Familienbeihilfe.
Für die Bereitstellung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Kontowechsels dürfen keine Gebühren verrechnet werden.
Entgelte für weitere Dienstleistungen sind nur zulässig, wenn sie im Kontovertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Sie müssen außerdem angemessen sein und den tatsächlichen Kosten entsprechen.
Wann Ihr bisheriges Konto geschlossen wird, entscheiden Sie selbst. Vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen müssen eingehalten werden, dürfen jedoch höchstens einen Monat betragen.
Bis zur Schließung dürfen Kontoführungsgebühren nur anteilig verrechnet werden. Ist das Konto im Minus, kann es erst nach Ausgleich des Negativsaldos geschlossen werden. Bankomatkarte oder andere Zahlungsinstrumente dürfen grundsätzlich erst zum von Ihnen festgelegten Schließungstermin gesperrt werden – außer es liegt ein besonderer Sperrgrund vor.
Der gesetzliche Kontowechsel-Service ist in den §§ 14 bis 21 des Verbraucherzahlungskonto-Gesetzes (VZKG) geregelt.
Vergleichen Sie vor einem Kontowechsel verschiedene Angebote. Kontoführungskosten und Leistungen unterscheiden sich oft deutlich.
Überlegen Sie, welche Kontoform zu Ihnen passt. Je nach Nutzung kann ein Pauschalkonto, ein Konto mit Einzelverrechnung oder ein gemischtes Kontomodell günstiger sein.
Erkundigen Sie sich, wann Sie Ihre neue Bankomatkarte erhalten. So vermeiden Sie Versorgungslücken beim bargeldlosen Bezahlen oder Bargeldbeheben.
Lassen Sie sich sämtliche Vertragsunterlagen und die vollständigen Preisinformationen aushändigen. Bewahren Sie diese sorgfältig auf, damit Sie spätere Änderungen der Konditionen nachvollziehen können.
Lesen Sie Schreiben Ihrer Bank aufmerksam. Änderungen bei Kontopaketen oder neue Gebühren sollten Sie kritisch prüfen. Sind damit Nachteile verbunden, können Sie den Änderungen unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen.
Ein Kontowechsel ist nicht immer notwendig. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Hausbank inzwischen ein günstigeres oder besser passendes Kontomodell anbietet.
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