21.4.2020

Voreiliges Auflösen von Versicherungen, Spareinlagen & Co kommt teuer!

Viele sind derzeit nicht flüssigund mit Zahlungsproblemen konfrontiert. „Wer überlegt, Sparbuch, Bausparer oder Versicherungen mit Kapitalbildung aufzulösen, sollte nichts überstürzen, raten die AK KonsumentenschützerInnen. „Das kann teuer kommen und wird meist ein Verlustgeschäft!“ 

Versicherung: Verluste bei vorzeitiger Auflösung

Lebensversicherungen mit Kapitalbildung (Erlebens-, Er- und Ablebens-, fondsgebundene Versicherungen) haben zumeist Laufzeiten über zehn Jahre. In der AK KonsumentInnenberatung melden sich viele Ratsuchende wegen Fragen zur Kündigung einer Lebensversicherung. „Die vorzeitige Auflösung ist zumeist ein erhebliches Verlustgeschäft“, wissen die AK ExpertInnen. „Wird der Vertrag nach wenigen Jahren gekündigt, dann gelangt nur der Rückkaufswert zur Auszahlung – und dieser kann beträchtlich unter der Summe der einbezahlten Prämien liegen. Der Grund für die hohen Verluste sind Kosten und Steuern, die dem Vertrag angelastet wurden.“  

Fall

Ein Fall aus der Beratung zeigt: Ein Konsument überlegt nach einer Scheidung die Kündigung der Lebensversicherung (27 Jahre Gesamtlaufzeit). Der Rückkaufswert beträgt rund 4.000 Euro, die einbezahlte Prämiensumme nach zehn Jahren 9.000 Euro. Der Verlust würde somit rund 5.000 Euro betragen. Fondsgebundene Lebensversicherungen unterliegen zudem den Schwankungen der Wertpapiermärkte. Wenn die Kurse des Investmentfonds sinken, dann vermindert sich auch der Depotwert der Fondspolizze hinunter. Ein anderes Beispiel aus der AK Beratung: Die Versicherungsnehmerin wollte ihre Fondspolizze nach 17 Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen – sie hätte 2.945 Euro weniger ausbezahlt bekommen, als sie an Prämien einbezahlt hat.

Schließungsspesen bei täglich fälligem Sparbuch

Wer seinen Notgroschen auf einem täglich fälligen Sparbuch oder –konto auflöst, muss mit Schließungsspesen rechnen. „Mitunter kann eine Schließungsgebühr von fünf Euro einen Mini-Zinsertrag zur Gänze auffressen“, sagen die AK ExpertInnen. „Wenn Sie bei Sparbüchern mit Bindungsfrist die vereinbarte Laufzeit eines Kapitalsparbuches oder eines Festgeld-Kontos nicht einhalten, dann werden häufig ‚Strafzinsen‘ fällig, sogenannte Vorschusszinsen. Sie betragen ein Promille pro Monat der nichteingehaltenen Bindungsdauer.“ 

Beispiel

Ein Kapitalsparbuch (10.000 Euro, Bindung ein Jahr, Zinssatz 0,7 Prozent pro Jahr) wird nach sechs Monaten aufgelöst. Die Vorschusszinsen von 60 Euro fressen den Zinsertrag zur Gänze auf.

Bausparvertrag: Vorzeitige Auflösung wird teuer

Die vorzeitige Auflösung eines klassischen Bausparvertrages (sechs Jahre) wird teuer. Es fallen Kündigungsspesen (Verwaltungskostenbeitrag) an, die von den Bausparkassen je nach Auflösungszeitpunkt in gestaffelter Form verrechnet werden. Außerdem wird der vereinbarte Zinssatz nachträglich reduziert, die staatliche Prämie ist zurückzuzahlen.

Beispiel

Ein Beispiel aus der AK Beratung: Die Auflösung eines Bausparvertrages nach drei Jahren verursachte Kosten von 210,15 Euro. „Dieser Betrag ergab sich aus dem von der Bausparkasse verrechneten Verwaltungskostenbeitrag, einer nachträglichen Abzinsung des Bausparzinssatzes und der staatlichen Prämie, die zurückzuzahlen war,“ so die AK ExpertInnen.

So vermeiden Sie Fallen beim vorzeitigen Auflösen von Finanzverträgen!

Die AK rät ab, Sparbuch, Personen- und Sachversicherungen oder Bausparer überstürzt aufzulösen. „Kündigungen von Spar-, Anlage- und Versicherungsverträgen sind meist sehr teuer“, sagen die AK KonsumentenschützerInnen. „Bedenken Sie Alternativen zur Kündigung. Manchmal hilft eine kurzfristige Vertragsänderung statt zu kündigen. Bei Spesen gibt es zudem Verhandlungsspielraum.“

Finanzverträge: Es muss nicht immer eine Kündigung sein – AK zeigt Alternativen

  • Lebensversicherungen nicht voreilig kündigen: Sie können – statt den Vertrag aufzulösen und einen niedrigen Rückkaufswert oder Depotwert (Fondspolizze) zu erhalten – eine Prämienfreistellung vereinbaren. Das heißt: Der Vertrag bleibt aufrecht, Ihre Verpflichtung zur Prämienzahlung bis zum Laufzeitende entfällt – je nach Vereinbarung – ganz oder teilweise. Achtung, bei Prämienfreistellungen laufen die Verwaltungskosten der Versicherung üblicherweise weiter. Bei Fondspolizzen ist ein Switch, also ein Wechsel in einen potenziell ertragreicheren Investmentfonds eine überlegenswerte Variante. Manche Versicherer bieten in der Corona-Krise eine zeitlich beschränkte Prämienfreistellung – die volle Prämienzahlung wird nach einer vereinbarten Frist wiederaufgenommen. Zudem ist es teils möglich, dass bei laufenden Lebensversicherungen eine kurzzeitige Stilllegung oder „Prämienpause“ eingelegt werden kann. Klären Sie, was diese „Prämienpause“ bedeutet: Wie lange dauert sie? Was passiert mit dem Versicherungsschutz während der Stilllegung? Welche vertraglichen Verpflichtungen folgen danach?  

  • Sach- bzw. Schadensversicherungen – Prämie umstellen: Auch Kfz-, Haushalts- oder Eigenheim-, Rechtsschutzversicherungen sollten Sie nicht vorschnell kündigen. Bei Zahlungsproblemen könnten Sie den Zahlungsrhythmus der Prämie umstellen (zum Beispiel von halbjährlich auf monatlich). Achtung, dadurch können Spesen für die sogenannte unterjährige Zahlung anfallen. Besprechen Sie mit Ihrem Versicherer zum Beispiel die Möglichkeit einer kurzfristigen Vertragsstundung oder Stilllegung. Bei manchen Tarifen (etwa Kfz-Kasko) könnten Sie einen höheren Selbstbehalt mit sinkender Prämie vereinbaren. Die von der AK kontaktierten Versicherer betonen: Vertragsänderungen sind – gerade in der Corona-Krise – im Einvernehmen möglich. Aber Vertragsänderungen mit reduzierten Leistungen und niedrigerer Prämie sollten Sie gut überlegen. Eine geringere Prämie bringt auch einen reduzierten Versicherungsschutz mit sich. 

  • Sparbuchauflösung mit Spesen: Wenn Sie zum Beispiel eine langjährige KundIn sind, zeigt sich die mitunter Bank bereit, auf Schließungsspesen zu verzichten. 

  • Alternativen zur Kündigung des Bausparvertrages: Die Kündigung des Bausparvertrages ist teuer. Eine Alternative zur Kündigung ist eventuell ein kurzzeitiges Aussetzen der Sparrate (etwa sechs Monate). Wenn Sie um eine Kündigung nicht herumkommen, dann können Sie die Bausparkasse um einen Nachlass bzw. Verzicht des Verwaltungskostenbeitrages ansprechen.

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