Schul- & Heim­­bei­­hil­fe

Die Schulbeihilfe und die Heimbeihilfe sollen Schüler:innen, die finanziell benachteiligt sind, das Leben leichter machen.

Anspruch haben folgende Personen

  • Österreichische Staatsbürger:innen und Gleichgestellte (Bürger:innen aus EWR - und EU-Staaten, Angehörige eines Drittstaates nach diesem Übereinkommen bzw. Vertrag, Konventionsflüchtlinge)
  • sowie Schüler:innen, die keine EWR- bzw. EU-BürgerInnen und keine Konventionsflüchtlinge sind, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich wenigstens fünf Jahre lang einkommensteuerpflichtig waren und hier den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung hatten. 
  • Die Schüler:innen, die die Heimbeihilfe beziehen wollen, müssen die 8. Schul­stufe absolviert haben. Wer um Schulbeihilfe ansuchen will, kann das ab der 10. Schulstufe tun. 

Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug

Der:die Schüler:in muss sozial bedürftig sein. Kriterien für die soziale Bedürftigkeit und die Beihilfenhöhe sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße.
Der Schulbesuch, für den Schul- und/oder Heimbeihilfe beantragt wird, muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen haben. Das heißt, dass auch Erwachsene, die einen Schulabschluss nach­holen wollen, diese Beihilfe be­an­tragen können. Diese Altersgrenze erhöht sich um ein weiter­es Jah­r für jedes volle Jahr, in dem sich der:die Schüler:in länger als vier Jahre zur Gänze selbst erhalten hat. Auch bei Kindererziehungszeiten erhöht sich die Alters­grenze.
Um Anspruch auf Heimbeihilfe zu haben, muss der:die Schüler:in zum Zweck des Schulbesuchs außerdem an ein­em anderen Wohnort wohnen als seine:ihre Eltern. Der Weg muss so lang sein, dass eine täg­liche Hin- und Rückfahrt nicht möglich ist. Schüler:innen, die Heimbeihilfe beziehen, be­kommen außerdem einen Fahrt­kost­en­zu­schuss.

Antragstellung  für die staatliche Schul- und Heim­bei­hilfe

Antragsformulare, Merkblätter und Lohnzettel liegen in allen Direktionen der Polytechnischen Lehr­gänge sowie der mittleren und höheren Schulen auf oder können über den Online-Ratgeber für Schüler:innenbeihilfe heruntergeladen werden.

Die Schule bestätigt die Schulstufe, den Schulbesuch und bei einem Heimbeihilfenantrag die Un­zu­mut­bar­keit des täglichen Weges vom elterlichen Wohnort zur Schule. Außerdem muss der:die Unter­kunft­geber:in bestätigen, dass der:die Schüler:in bei ihm:ihr wohnt.

Der Antrag ist bis Ende des Kalenderjahres, in dem das betreffende Unterrichtsjahr beginnt, bei der zuständigen Schüler:innenbeihilfenbehörde online oder in Papierform einzubringen.

Nähere Informationen dazu gibt es beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Schüler­:innenbei­hilf­en.

Bei verspäteter Einreichung kommt es zu einer Kürzung der Beihilfe. Schüler und Schülerinnen an Schulen für Berufstätige, bei denen ein Semester einer Schulstufe entspricht, stellen den Antrag pro Semester. Eine Kopie des Semesterzeugnisses ist dem Antrag beizulegen.

Tipp

Erfahren Sie alles über die allgemeine Anspruchsberechtigung - Schritt für Schritt mit dem Online-Ratgeber des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. For­mu­la­re zum Down­loaden sind bei diesem Service integriert.

Über den Beihilfenrechner der Arbeiterkammer Oberösterreich kann anonym ermittelt werden, ob die Voraussetzung der Bedürftigkeit erfüllt ist und wie hoch die Schulbeihilfe, Heim- und Fahrtkostenbeihilfe voraussichtlich sein wird.

Eva-Maria Düringer

Tipp

Erfahren Sie alles über die allgemeine Anspruchsberechtigung - Schritt für Schritt mit dem Online-Ratgeber des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Formulare zum Downloaden sind bei diesem Service integriert.

Kontakt

Kontakt

Bildung und Karriere

Widnau 4, 6800 Feldkirch

Telefon +43 50 258 4150
oder 05522 306 4150

Anfrage senden