Privatkonkurs neu
Die Neuregelung ab 17.7.2021 betrifft nur einen Teil des Privatkonkurses. Zum Abschöpfungsverfahren wird eine zusätzliche neue Variante eingeführt.
Ihnen wachsen die Schulden über den Kopf? Sie können die Raten für das Möbelhaus oder die Alimente für Ihr Kind nicht mehr zahlen? In diesen Fällen können die Gläubiger (z.B. Möbelhaus oder das unterhaltsberechtigte Kind) zu Gericht gehen und eine Lohnpfändung beantragen. Das heißt, sie versuchen, sich das Geld direkt vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu holen. Erfahren Sie hier, wie die Lohnpfändung in Österreich geregelt ist und was Sie tun können, um Ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen.
Das Gericht verständigt Sie, wenn ein Antrag auf Lohnpfändung gestellt wurde.
Wenn das Gericht den Antrag auf Lohnpfändung bewilligt, wird Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin als „Drittschuldner“ informiert.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss
Aufwandsentschädigungen, die einen Mehraufwand abgelten, dürfen nicht gepfändet werden, zum Beispiel Taggeld oder Kilometergeld.
Das hängt ab von:
Nein. Natürlich muss Ihnen etwas zum Leben bleiben. Die Exekutionsordnung regelt genau, wie viel das ist. Dieser unpfändbare Mindestbetrag ist das sogenannte Existenzminimum. Das Existenzminimum ist um 25% niedriger, wenn Sie wegen Unterhaltspflichten gepfändet werden – und nicht wegen anderer Schulden (z.B. bei einem Onlinehändler).
Wenn eine Lohnpfändung im Raum steht, ist das meist ein großer Schock. Aber bitte verlieren Sie jetzt nicht den Mut. Werden Sie aktiv und suchen Sie sich professionelle Unterstützung – dann vielleicht lässt sich die Lohnpfändung sogar verhindern!
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oder 05522 306 2000
Feldkirch +43 50 258 2500
Bregenz +43 50 258 5000
Dornbirn +43 50 258 6000
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