Kranken­geld für freie Dienst­nehmer­:innen

Wenn Sie als freie:r Dienstnehmer:in erkranken, springt die Österreichische Gesundheitskasse mit dem Krankengeld ein.

Sie bekommen Krankengeld sowohl als selbstversicherte:r geringfügig Beschäftigte:r als auch als vollversicherte:r freie:r Dienstnehmer:in, und zwar ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Als geringfügig Beschäftige:r erhalten Sie einen Fixbetrag von 186,20 Euro pro Monat (Stand 2024), wenn Sie die begünstigte Selbstversicherung abgeschlossen haben (Kosten: 73,20 Euro pro Monat).

Wenn Sie vollversicherte:r freie Dienstnehmer:in sind, hängt die Höhe des Krankengeldes ab:

  • vom beitragspflichtigen Entgelt, das Sie als Dienstnehmer:in in den letzten drei Monaten vor dem Ende des Ent­gelt­an­spruchs bekommen haben
  • von der Dauer des Krankenstandes

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