Krankengeld für freie Dienstnehmer:innen
Wenn Sie als freie:r Dienstnehmer:in erkranken, springt die Österreichische Gesundheitskasse mit dem Krankengeld ein.
Sie bekommen Krankengeld sowohl als selbstversicherte:r geringfügig Beschäftigte:r als auch als vollversicherte:r freie:r Dienstnehmer:in, und zwar ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Als geringfügig Beschäftige:r erhalten Sie einen Fixbetrag von 186,20 Euro pro Monat (Stand 2024), wenn Sie die begünstigte Selbstversicherung abgeschlossen haben (Kosten: 73,20 Euro pro Monat).
Wenn Sie vollversicherte:r freie Dienstnehmer:in sind, hängt die Höhe des Krankengeldes ab:
- vom beitragspflichtigen Entgelt, das Sie als Dienstnehmer:in in den letzten drei Monaten vor dem Ende des Entgeltanspruchs bekommen haben
- von der Dauer des Krankenstandes
Downloads
Links
Kontakt
Kontakt
Hotline Steuerrecht
Telefon +43 50 258 3100
oder 05522 306 3100
Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr