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Wer wenig verdient, zahlt weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Wird keine Lohnsteuer abgezogen, können Sie außerdem einen Teil Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer zurückbekommen.
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird automatisch mit den Sozialversicherungsbeiträgen vom Lohn abgezogen. Kontrollieren Sie trotzdem Ihren Lohnzettel – schließlich geht es um Ihr Geld.
Wichtig
Verdienen Sie 2026 monatlich höchstens 2.225 Euro brutto, zahlen Sie keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Sie sind dennoch voll arbeitslosenversichert.| Monatliches Bruttoeinkommen | Arbeitslosenversicherungsbeitrag |
|---|---|
| bis 2.225 Euro | 0 Prozent |
| 2.225,01 bis 2.427 Euro | 1 Prozent |
| 2.427,01 bis 2.630 Euro | 2 Prozent |
| über 2.630 Euro | 2,95 Prozent |
Ob Ihr Beitrag richtig berechnet wurde, können Sie mit Ihrem aktuellen Lohnzettel überprüfen.
Wenn Ihr Einkommen so niedrig ist, dass keine Lohnsteuer abgezogen wird, können Sie einen Teil Ihrer Sozialversicherungsbeiträge vom Finanzamt zurückbekommen. Diese Rückzahlung heißt Negativsteuer beziehungsweise Sozialversicherungs-Rückerstattung.
Haben Sie Anspruch auf das Pendlerpauschale, kann sich die Negativsteuer zusätzlich erhöhen.
Hotline Arbeitsrecht
Telefon +43 50 258 2000
oder 05522 306 2000
Feldkirch +43 (0) 50 258 2500
Bregenz +43 (0) 50 258 5000
Dornbirn +43 (0) 50 258 6000
Bludenz +43 (0) 50 258 7000
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