Arbeitnehmerveranlagung: Nutzen Sie den kostenlosen AK Steuerservice!
Mit dem kostenlosen AK Steuerservice für AK Mitglieder holen Sie Geld vom Finanzamt zurück, das Ihnen zusteht.
Für Personen mit niedrigen Einkommen gibt es einige Erleichterungen. Zum Beispiel müssen sie weniger Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leisten oder können sich vom Finanzamt die Negativsteuer zurückholen.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird Ihnen automatisch mit dem Sozialversicherungsbeitrag abgezogen. Überprüfen Sie dennoch Ihren Lohnzettel, schließlich geht es um Ihr Geld.
Beachten Sie:
Wenn Sie im Jahr 2024 nicht mehr als 1.951 Euro brutto verdienen, zahlen Sie keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag, sind aber trotzdem voll arbeitslosenversichert!
Um selbst zu überprüfen, ob bei entsprechend geringem Einkommen der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung richtig reduziert wurde, brauchen Sie einen aktuellen Lohnzettel und einen Taschenrechner.
Wer so wenig verdient, dass keine Lohnsteuer abgezogen wird, bekommt einen Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge vom Finanzamt zurück. Man erhält einen bestimmten Prozentsatz der Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer. Bei einem Anspruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich die Negativsteuer noch zusätzlich.
Näheres zur Negativsteuer finden Sie hier.
Hotline Arbeitsrecht
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oder 05522 306 2000
Feldkirch +43 50 258 2500
Bregenz +43 50 258 5000
Dornbirn +43 50 258 6000
Bludenz +43 50 258 7000
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