Lohnabrechnung
Eine monatliche Lohnabrechnung steht Ihnen zu. Was muss drinstehen? Und wann fällt der Jahreslohnzettel an?
Der Monat hat schon begonnen, die Miete ist fällig – aber der Lohn ist noch immer nicht am Konto: Was kann ich tun, wenn meine Chefin oder mein Chef nicht pünktlich zahlt? Oder nur einen Teil meines Gehalts überwiesen hat? Erfahren Sie hier, welche Schritte Sie setzen können und wie Ihre rechtlichen Möglichkeiten aussehen!
Tipp
Schicken Sie bei wichtigen Angelegenheiten wie diesen immer einen eingeschriebenen Brief mit der Post! Bitte heben Sie den Postbeleg und eine Kopie des Briefes gut auf – so haben Sie Beweise für den Ernstfall!Ist Ihr Gehalt bis zum Ende der Frist auf dem Konto gelandet? Wenn nein: Kann es sein, dass die Firma pleite ist?
Wenn Löhne nicht mehr gezahlt werden, stecken oft finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens dahinter. Checken Sie daher bei der Ediktsdatei, ob Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber pleite ist. In dem Fall darf der Arbeitgeber gar nichts mehr zahlen. Melden Sie sich am besten bei uns. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihren Ansprüchen kommen!
Das Unternehmen ist nicht pleite? Es zahlt einfach nicht oder nicht alles, obwohl Sie schon zur Zahlung aufgefordert haben? Der nächste Schritt ist: Melden Sie sich bitte bei der Arbeitsrechtsberatung Ihrer Arbeiterkammer! Ab jetzt brauchen Sie juristische Unterstützung. Sonst haben Sie am Ende den Nachteil!
Hotline Arbeitsrecht
Telefon +43 50 258 2000
oder 05522 306 2000
Feldkirch +43 50 258 2500
Bregenz +43 50 258 5000
Dornbirn +43 50 258 6000
Bludenz +43 50 258 7000
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