Wenn der:die Chef:in nicht pünktlich zahlt

Der Monat hat bereits begonnen, die Miete ist fällig – doch das Gehalt ist noch immer nicht auf dem Konto. Was können Sie tun, wenn Ihr Arbeitgeber nicht pünktlich oder nur einen Teil Ihres Lohns zahlt? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen und Ihre Ansprüche sichern.

Schritt 1: Nachfragen und schriftlich zur Zahlung auffordern

Fragen Sie zunächst bei der Lohnverrechnung oder bei Ihrem Arbeitgeber nach. Vielleicht liegt nur ein Fehler vor.

Ist die Zahlung weiterhin offen, fordern Sie Ihre:n Arbeitgeber:in schriftlich auf, den ausständigen Betrag zu überweisen. Setzen Sie dafür eine angemessene Frist – zum Beispiel 10 bis 14 Tage. Nennen Sie unbedingt ein konkretes Datum, bis zu dem das Geld spätestens auf Ihrem Konto sein muss.

Sie sind unsicher, wie Sie das Schreiben formulieren sollen? Die Arbeiterkammer unterstützt Sie gerne:

Tipp

Verschicken Sie wichtige Schreiben am besten per Einschreiben. Bewahren Sie den Postbeleg und eine Kopie des Briefes gut auf. So können Sie später nachweisen, dass und wann Sie Ihren:Ihre Arbeitgeber:in zur Zahlung aufgefordert haben.

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Schritt 2: Zahlungseingang kontrollieren

Prüfen Sie nach Ablauf der Frist, ob das gesamte ausständige Gehalt auf Ihrem Konto eingelangt ist.

Das Geld fehlt weiterhin? Dann sollten Sie klären, ob Ihr:Ihre Arbeitgeber:in möglicherweise insolvent ist.

Schritt 3: Insolvenz prüfen

Wenn Löhne und Gehälter nicht mehr bezahlt werden, können finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens dahinterstecken. Prüfen Sie daher in der Ediktsdatei, ob über Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Ist Ihr:Ihre Arbeitgeber:in insolvent, gelten besondere Regeln. Wenden Sie sich möglichst rasch an Ihre Arbeiterkammer. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre offenen Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend zu machen.

Schritt 4: Beratung bei der Arbeiterkammer holen

Das Unternehmen ist nicht insolvent, zahlt aber trotz Ihrer schriftlichen Aufforderung nicht oder nur einen Teil des ausständigen Betrags?

Dann wenden Sie sich bitte rasch an die Arbeitsrechtsberatung Ihrer Arbeiterkammer. Jetzt ist rechtliche Unterstützung wichtig, damit Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig und vollständig geltend machen können.

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Bludenz +43 (0) 50 258 7000

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am Freitag von 8 bis 12 Uhr

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