Steuerberechnung für Zuverdienst

Dazuverdienen zu Job oder Pension - das kann eine Steuernachforderung nach sich ziehen. Finden Sie heraus, ob Sie vielleicht etwas nachzahlen müssen - und wenn ja, wie viel.

Nutzen Sie unseren Zuverdienstrechner!

Sie haben zwei oder mehrere Einkommen? Füttern Sie unseren Rechner mit Ihrem Bruttoeinkommen und finden Sie heraus, ob Sie mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen und wenn ja, wie hoch diese ausfallen wird. Hier geht's zum Zuverdienstrechner

Hinweis

Der Zuverdienstrechner geht davon aus, dass Sie das ganze Jahr dazuverdienen. Haben Sie nur in einzelnen Monaten ein zweites Einkommen, dann können Sie für jeden Monat mit zwei Einkommen den monatlichen Betrag als Richtwert für die zu erwartende Nachzahlung heranziehen. Da die Steuer aber mit dem gesamten Jahreseinkommen berechnet wird, kann es in diesem Fall zu Abweichungen kommen. Außerdem werden persönliche Abschreibungen (z.B. Familienbonus) nicht berücksichtigt.

Steuerberechnung in 6 Schritten

1. Schritt:

Zunächst müssen Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen ermitteln. Das errechnet sich wie folgt:

  • alle laufenden Brutto-Löhne und -Gehälter (ohne Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • minus Sozialversicherung für die laufenden Bruttobezüge
  • minus Werbungskosten - mindestens das Pauschale von 132 Euro  
  • minus außergewöhnliche Belastungen, die den Selbstbehalt übersteigen oder die ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen sind
  • minus Sonderausgaben wie z.B. Kirchenbeiträge oder Spenden

2. Schritt:

Um Ihre Steuer für die laufenden Bezüge zu berechnen, müssen Sie nur Ihr errechnetes Jahreseinkommen in die Formel einsetzen.

Steuer für 2023:

Steuererpflichtiges Jahreseinkommen Einkommensteuer 2023 in Euro
(ohne Berücksichtigung von Absetzbeträgen)
bis 11.693 Euro0
11.693 bis 19.134 Euro(Einkommen – 11.693) x 20 %
19.134 bis 32.075 Euro(Einkommen – 19.134) x 30 % + 1.488,20
32.075 bis 62.080 Euro(Einkommen – 32.075) x 41 % + 5.370,50
62.080 bis 93.120 Euro(Einkommen – 62.080) x 48 % +17.672,55
93.120 bis 1.000.000 Euro(Einkommen – 93.120) x 50 % +32.571,75
über 1.000.000 Euro(Einkommen – 1.000.000) x 55 % + 486.011,75

Steuer für 2024:

Steuerpflichtiges Jahreseinkommen 

Einkommensteuer 2024 in Euro
(ohne Berücksichtigung von Absetzbeträgen) 

bis 12.816 Euro 0
12.816 bis 20.818 Euro (Einkommen – 12.816) x 20 %
20.818 bis 34.513 Euro (Einkommen – 20.818) x 30 % + 1.600,40
34.513 bis 66.612 Euro (Einkommen – 34.513) x 40 % + 5.708,90
66.612 bis 99.266 Euro (Einkommen – 66.612) x 48 % +18.548,50     
99.266 bis 1.000.000 Euro (Einkommen – 99.266) x 50 % +34.222,42
über 1.000.000 Euro (Einkommen – 1.000.000) x 55 % + 484.589,42

3. Schritt:

  • Vom errechneten Betrag können Sie noch so genannte Absetzbeträge abziehen. 

  • Wenn Sie Anspruch auf den Familienbonus haben, dann ist dieser nun an erster Stelle abzuziehen.

  • Dann steht Ihnen, wenn Sie Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis beziehen, jedenfalls der Verkehrsabsetzbetrag in der Höhe von 463 Euro (Wert 2024; 2023: 421 Euro) zu - und zwar auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nur geringfügig ist. 

  • Für Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen gibt es zudem einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag. Er beträgt 2024 bis zu einem Einkommen von 18.499 Euro jährlich 752 Euro (2023: bis zu einem Einkommen von 16.832 Euro 684 Euro)

  • Wer darüber verdient, bekommt einen geringeren Zuschlag. Wer 2024 über 28.326 Euro (2023: 25.774 Euro) verdient, bekommt keinen Zuschlag mehr.
         

Wie hoch fällt mein Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag aus?

Wenn Ihr Einkommen im Jahr 2024 zwischen 18.499 Euro und 28.326 Euro beträgt, können Sie sich Ihren Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag mit dieser Formel ausrechnen:

  • (28.326 Euro - Einkommen) x 752 Euro / 9.827 Euro

Für 2023 gilt bei einem Einkommen zwischen 16.000 Euro und 24.500 Euro folgende Berechnungsformel:

  • (25.774 Euro - Einkommen) x 684 Euro / 8.942 Euro

Weitere Absetzbeträge

Eventuell haben Sie auch Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder den Pendlereuro. Auch diesen können Sie noch von der Steuer abziehen. Erst der Betrag nach Abzug der Absetzbeträge ergibt die Jahressteuer für die laufenden Bezüge.

4. Schritt:

Zu dieser Steuer ist noch die Steuer für die Sonderzahlungen hinzuzurechnen. 

  • Betragen die Sonderzahlungen aus all Ihren Arbeitsverhältnissen und Pensionen zusammen höchstens 2.100 Euro brutto, dann müssen Sie dafür keine Lohnsteuer bezahlen.
     
  • Erhalten Sie mehr als 2.100 Euro brutto an Sonderzahlungen, dann müssen Sie zuerst die Bemessungsgrundlage der Sonderzahlungen herausfinden. 

Dafür gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Bruttosonderzahlungen aus all Ihren Arbeitsverhältnissen
  • minus der Sozialversicherung der Sonderzahlungen
  • minus Freibetrag von 620 Euro jährlich

Die Steuer für die Sonderzahlungen beträgt dann 6 % dieser Bemessungsgrundlage. Für sehr hohe Sonderzahlungen (ab 25.000 Euro Sonderzahlungen jährlich) kommen höhere Steuersätze zur Anwendung.

5. Schritt:

Die Steuer der Sonderzahlungen und die Steuer für die laufenden Bezüge sind zu addieren. Das ergibt Ihre gesamte Jahressteuer.

6. Schritt:

Um herauszufinden, wie viel Sie davon nun für einen Zuverdienst ans Finanzamt nachzahlen müssen, ziehen Sie von Ihrer Jahressteuer die während des Jahres bezahlte Lohnsteuer ab (das ist die Lohnsteuer, die Ihnen bereits bei der Lohnverrechnung abgezogen wurde).

Ein Beispiel für 2024 

  • Eine Angestellte bezieht ein Gehalt von 2.000 Euro brutto.
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld betragen auch jeweils 2.000 Euro brutto.
  • Daneben hat Sie noch ein zweites Arbeitsverhältnis, wo Sie 670 Euro brutto monatlich verdient - auch hier bezieht sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld von je 670 Euro brutto.

1. Schritt

  Brutto-bezug Sozial-versicherung Bereits einbehaltene Steuer
1. Arbeits-verhältnis  2.000 Euro 322,40 Euro   81,14 Euro
 2. Arbeits-verhältnis 670 Euro  101,30 Euro  0,00 Euro 
Gesamt 2.670 Euro 
423,70 Euro
 110,56 Euro

Für die Steuerberechnung werden die beiden Gehälter zusammengezählt und davon die Sozialversicherung abgezogen:

Berechnung
Buttobezüge ohne Sonderzahlungen 32.040 Euro (2.670 Euro x 12)
minus Sozialversicherungsbeiträge 5.084,40 Euro (423,70 Euro x 12)
Ergebnis 26.955,60 Euro 

Davon abzuziehen ist noch das Pauschale für die Werbungkosten (132 Euro): 

Berechnung
26.955,60 Euro
minus 132 Euro Werbungskostenpauschale
Jahreseinkommen 26.823,60 Euro 

2. Schritt:

Das Ergebnis (26.823,60 Euro) muss für die Steuerberechnung in die entsprechende Formel eingesetzt werden:

Berechnung
(26.823,60 Euro - 20.818 Euro) x 30 %) + 1.600,40 Euro  = 3.402,08 Euro 

Die Steuer für die laufenden Bezüge des entsprechenden Jahres beträgt 3.795,08 Euro. Hiervon kann sie nun noch die Absetzbeträge abziehen.

3. Schritt:

Da sie ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis hat, kann sie von der Steuer den Verkehrsabsetzbetrag abziehen. Ihr Einkommen  liegt zwischen 18.499 Euro und 28.326 Euro. Daher hat sie auch noch Anspruch auf einen anteiligen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag.

  • (28.326 - 26.823,60) x 752 / 9.827 = 114,97 Euro
Berechnung für 2023
Steuer vor Absetzbeträgen 3.402,08 Euro
minus Verkehrsabsetzbetrag 463 Euro
minus Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag 114,97 Euro
Steuer für laufende Bezüge  2.824,11 Euro

4. Schritt:

Zusätzlich zu den laufenden Bezügen ist die Steuer für die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zu berücksichtigen. Dafür werden die Sonderzahlungen addiert. Davon sind die Sozialversicherungsbeiträge und ein Steuerfreibetrag von 620 Euro abzuziehen.

  Sonderzahlung  Sozialversicherung Steuer
 1. Arbeits-verhältnis 2 x 2.000 Euro = 4.000 Euro  604,80 Euro  166,51 Euro 
 2. Arbeits-verhältnis 2 x 670 Euro = 1.340 Euro  189,20 Euro 0,00 Euro 
Gesamt 5.340 Euro 794 Euro 166,51 Euro
Berechnung
Bruttosonderzahlungen 5.340 Euro 
Minus Sozialversicherungsbeiträge 794 Euro 
ergibt 4.546 Euro
minus Steuerfreibetrag 620 Euro 
ergibt  3.926 Euro 

Die Lohnsteuer der Sonderzahlung beträgt 6 % der Bemessungsgrundlage: 3.926 Euro x 6 % = 235,56 Euro

5. Schritt:

Die Jahreslohnsteuer ergibt sich, indem die Lohnsteuer der laufenden Bezüge und die der Sonderzahlungen addiert werden.

Berechnung Wie viel? Was?
2.824,11 Euro  Lohnsteuer für laufende Bezüge
plus 235,56 Euro  Lohnsteuer für Sonderzahlungen
ergibt 3.059,67 Euro Jahreslohnsteuer

6. Schritt

Zieht man nun die während des Jahres bereits einbehaltene Lohnsteuer ab, so kommt man zur Lohnsteuernachforderung.

Berechnung Wie viel? Was?
3.059,67 Euro Jahreslohnsteuer
minus 973,68 Euro (81,14 Euro x 12) bereits bezahlte Lohnsteuer für laufende Bezüge
minus 166,51 Euro bereits bezahlte Lohnsteuer für Sonderzahlungen
ergibt 1.919,48 Euro Steuernachforderung

Daraus ergibt sich also eine Steuernachforderung 1.919,48 Euro für das gesamte Kalenderjahr 2024. Sollte die Angestellte in diesem Beispiel noch weitere Ausgaben bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen können, wird die Steuernachforderung im entsprechenden Ausmaß kleiner.

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