Bei der Krankenversicherung (richtig) angemeldet?

Vollzeit beschäftigt, aber beim Krankenversicherungsträger nur halbtags oder geringfügig gemeldet? Ein Teil des Lohns wird schwarz bezahlt? Das ist zwar illegal, kommt aber leider oft vor. Die Arbeitnehmer:innen schauen dabei durch die Finger: Wer falsch angemeldet ist, bekommt unterm Strich weniger Arbeitslosengeld, Krankengeld, Abfertigung und Pension.

Prüfen Sie daher nach!

  • Sind Sie angemeldet?
  • Mit dem richtigen Datum?
  • Mit der richtigen Lohnhöhe?

Wie kann ich herausfinden, ob und wie ich angemeldet bin?

Fordern Sie einen Versicherungsdatenauszug an:

Der Versicherungsdatenauszug gibt Auskunft, ob Sie gemeldet sind und mit welchem Bruttoentgelt („Beitragsgrundlage“). Entgelt bedeutet: Ihr „normales Bruttogehalt“ plus Überstunden, Provisionen, Zulagen etc.

Ich bin nicht richtig angemeldet, was jetzt?

Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin hat Sie gar nicht angemeldet? Beschäftigungsbeginn oder -ende stimmen nicht? Das gemeldete Entgelt ist zu gering? Melden Sie sich bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und beantragen Sie die Überprüfung und Korrektur!  

Die ÖGK kann Ihren Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin verpflichten, die Meldung zu korrigieren und die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Das ist rückwirkend für 3 Jahre möglich, in Ausnahmefällen für 5 Jahre. 

Für länger zurückliegende Zeiten und daher verjährte Beiträge zur Pensionsversicherung können Sie bei der ÖGK einen Antrag auf Nachentrichtung der Beiträge stellen, und zwar spätestens bis zum Pensionsstichtag. Sie müssen in diesem Fall die Dienstnehmer- und die Dienstgeberbeiträge zahlen.

Wenn ich falsch gemeldet bin: Was schicke ich der ÖGK?

Musterbrief

Um Ihnen die Vorbereitung zu erleichtern, haben wir ein Muster vorbereitet. Bitte füllen Sie es möglichst vollständig aus. Bei Fragen stehen Ihnen unsere BeraterInnen gerne zur Verfügung!

Wichtig ist, dass Sie Beweise für Ihre Aussagen haben!   

Sie sollten Ihre Angaben dokumentieren können, zum Beispiel mithilfe von…  

  • Arbeitsvertrag
  • Dienstzettel
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Baustellenausweis
  • Zeugen und Zeuginnen (z.B. KollegInnen, Vorgesetzte) 

Legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie von sämtlichen Unterlagen und von Namen, Adressen und Telefonnummern der Zeuginnen und Zeugen bei. Bei E-Mail-Versand gehen natürlich auch ein Scan oder Foto. 

Sie erhalten von der ÖGK jedenfalls eine einfache schriftliche Mitteilung – auch wenn die Entscheidung negativ ist. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie uns bitte! 

Hinweis

Für Versicherte der Versicherungsanstalt öffentlicher Dienst, Eisenbahnen und Bergbau gilt das zur ÖGK Gesagte sinngemäß.

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Kontakt

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Hotline Arbeitsrecht

Telefon +43 50 258 2000
oder 05522 306 2000

Feldkirch +43 50 258 2500
Bregenz +43 50 258 5000
Dornbirn +43 50 258 6000
Bludenz +43 50 258 7000

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Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie 
am Freitag von 8 bis 12 Uhr

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