Familienbonus Plus (FB+)
Seit 2019 gibt es den Familienbonus. So berücksichtigen Sie den Bonus steuerlich am besten.
Die häufigsten Fragen zum Familienbonus Plus:
Nein, den Familienbonus Plus gibt es zusätzlich zur Familienbeihilfe.
Nein, den Familienbonus Plus gibt es zusätzlich zum Unterhaltsabsetzbetrag.
Nein, es reicht als Nachweis die Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe von der Gattin.
Den Nachweis erhält man bei jedem Finanzamt oder im Finanzonline-Konto der Familienbeihilfebezieherin über Abfrage – Familienbeihilfe.
Der Steuervorteil ist grundsätzlich gleich. Eine etwaige Negativsteuer (wenn sich der FB+ noch nicht zur Gänze auswirken konnte bis zu € 400) erhält man ausschließlich bei der ANV. Aber der monatlich berücksichtigte FB+ erhöht das Nettoeinkommen. Daher Vorsicht bei Nettolohnvereinbarungen, Pfändungen, Alimente, Wohnzuschuss/ Wohnbeihilfe etc.
Hotline Steuerrecht
Telefon +43 50 258 3100
oder 05522 306 3100
Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr
© 2024 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch, +43 (0) 50 258