Ihr Recht auf Stillzeiten

Stillende Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf bezahlte Stillzeiten während der Arbeitszeit. Diese können Sie zum Stillen Ihres Kindes oder zum Abpumpen von Muttermilch nutzen.

Wie nehme ich Stillzeiten in Anspruch?

Wenn Sie Stillzeiten nutzen möchten, informieren Sie Ihren:ihre Arbeitgeber:in möglichst frühzeitig darüber – idealerweise noch während des Mutterschutzes oder der Elternkarenz beziehungsweise vor Ihrem Wiedereinstieg.

Teilen Sie dabei auch mit, wie Sie die Stillzeiten voraussichtlich einteilen möchten.

Der:die Arbeitgeber:in kann eine Bestätigung verlangen, dass Sie stillen. Diese kann ausgestellt werden von:

  • Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt
  • Ihrer Hebamme
  • einer Elternberatungsstelle

Wichtig

Informieren Sie Ihren:Ihre Arbeitgeber:in auch, sobald Sie nicht mehr stillen.
 

SIE WERDEN ELTERN?

Wir gratulieren! Damit Sie in der Aufregung der kommenden Monate den Überblick behalten, haben wir ein neues Tool für Sie entwickelt.

Ihr Elternkalender kennt alle wichtigen Termine und Fristen. Die Übersicht führt Sie verlässlich durch Schwangerschaft, Karenz und Elternteilzeit.

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