Kinderbetreuungsatlas der AK
Mit mehr als 80.000 Zugriffen gehört dieses Online-Tool zu den wichtigsten Informationsquellen in Sachen Kinderbetreuung.
Stillende Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf bezahlte Stillzeiten während der Arbeitszeit. Diese können Sie zum Stillen Ihres Kindes oder zum Abpumpen von Muttermilch nutzen.
Wenn Sie Stillzeiten nutzen möchten, informieren Sie Ihren:ihre Arbeitgeber:in möglichst frühzeitig darüber – idealerweise noch während des Mutterschutzes oder der Elternkarenz beziehungsweise vor Ihrem Wiedereinstieg.
Teilen Sie dabei auch mit, wie Sie die Stillzeiten voraussichtlich einteilen möchten.
Der:die Arbeitgeber:in kann eine Bestätigung verlangen, dass Sie stillen. Diese kann ausgestellt werden von:
Wichtig
Informieren Sie Ihren:Ihre Arbeitgeber:in auch, sobald Sie nicht mehr stillen.Broschüren
Hotline Familie und Beruf
Telefon +43 (0)50 258 2600
oder 05522 306 2600
Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr
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