Kinderbetreuungsatlas der AK
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Stillende Mütter haben das Recht auf bezahlte Pausen während der Arbeitszeit, um ihr Kind zu stillen oder Milch abzupumpen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Stillpausen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie während der Arbeitszeit stillen möchten. Am besten tun Sie das noch vor Ihrem Arbeitsantritt, während des Mutterschutzes bzw. der Elternkarenz und geben bekannt, wie Sie ihre Stillpausen legen wollen.
Der Arbeitgeber kann eine Bestätigung von Ihnen verlangen, dass Sie stillen. Die kann Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin oder eine Elternberatungsstelle für Sie ausstellen.
NICHT VERGESSEN!
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber auch mit, wenn Sie nicht mehr stillen!
Ja. Sie dürfen durch Stillpausen keinen Verdienstausfall haben! Sie müssen die Stillzeit auch nicht vorher oder nachher „einarbeiten“. Denn die Stillzeit wird in die tägliche Arbeitszeit eingerechnet. Das heißt auch: Die Stillpausen werden nicht auf Ihre ohnehin vorgesehenen Ruhepausen angerechnet!
Wenn Sie an einem Tag mehr als 4,5 Stunden arbeiten, stehen Ihnen 45 Minuten Pause für Stillen bzw. Abpumpen zu. Diese können Sie legen, wie es für Sie und die Bedürfnisse des Kindes notwendig ist. Auf keinen Fall können die ArbeitgeberInnen die Stillzeiten einseitig festlegen.
Ab einer Arbeitszeit von 8 Stunden können Sie zweimal 45 Minuten Stillzeit verlangen.
Sie können diese zwei Pausen auch in eine 90-minütige Pause zusammenfassen, wenn ...
Da das Gesetz von einer Stillzeit und nicht von einer Stillpause spricht, wäre es z.B. auch möglich, die Stillzeit am Ende des Arbeitstages anzutreten. Man könnte daher auch um 45 Minuten oder 90 Minuten früher nach Hause gehen, um das Kind stillen zu können.
HINTERGRUND
Stillpausen sind Mindestzeiten. Der stillenden Mutter ist grundsätzlich die erforderliche Zeit freizugeben, die auch über das Mindestausmaß hinausgehen kann.Ja. Wenn in Ihrem Fall aus medizinischen oder anderen wichtigen Gründen eine besondere Verteilung der Stillzeiten wichtig ist, kann die zuständige Verwaltungsbehörde Ihrem Arbeitgeber die Einhaltung dieser Zeiten auftragen. Sie kann auch die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben, wenn das ein Einzelfall erfordert. Wenden Sie sich an die Arbeiterkammer, wenn Sie dabei Unterstützung brauchen!
Selbstverständlich. In diesen Pausen kann Ihnen entweder eine Betreuungsperson das Kind zum Stillen in die Arbeit bringen, Sie können nach Hause gehen/fahren, oder Sie verwenden die Zeit zum Abpumpen.
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