Rechner, Euroscheine und Babyflasche
Für die Neuberechnung wurde eine kurze Frist gesetzt © drubig-photo, stock.adobe.com

Wochengeld und Überstunden

Das Wochengeld wird aus dem Verdienst der letzten drei Kalendermonate vor dem Schutzfristbeginn bemessen. In dieser Zeit dürfen schwangere Frauen aber keine Überstunden mehr machen. Dies hat bisher zu Einkommensverlusten beim Wochengeld geführt. Der OGH hat entschieden, dass regelmäßig geleistete Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsentgelte vor Meldung der Schwangerschaft für die Berechnung des Wochengeldes von der Sozialversicherung zu berücksichtigen sind. 

Tipp

Wenn Sie vor der Schwangerschaft regelmäßige Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit geleistet haben, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung auch rückwirkend eine Neuberechnung verlangen. Eine rückwirkende Berechnung ist möglich, sofern der Beginn des Wochengeldbezuges nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Rückwirkende Neuberechnung: So geht's!

Sie wollen sich die Höhe neu berechnen lassen? Das geht ganz einfach:

  • Beantragen Sie schriftlich zuerst bei Ihrer Sozialversicherung eine Neuberechnung.
     
  • Reichen Sie dann eine korrigierte Arbeits- und Entgeltsbestätigung von Ihrem Arbeitgeber nach.  

Neuberechnung des Wochengeldes und die Auswirkungen auf das Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld

Das Wochengeld ist gleichzeitig Berechnungsgrundlage für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG). Dieses beträgt 80% des Wochengeldes - maximal jedoch € 66 pro Tag. Eine nachträgliche Erhöhung des Wochengeldes kann auch zu einem höheren ea KBG führen.  Allerdings müssen Sie die Nachberechnung des ea KBG innerhalb einer kurzen Frist gesondert bei der bezugsauszahlenden Sozialversicherung schriftlich beantragen.

Achtung Frist!

Sie können innerhalb von 14 Tage ab Erhalt der Mitteilung über Ihren höheren Wochengeldanspruch auch die Neuberechnung Ihres ea KBG bei der zuständigen Sozialversicherung schriftlich beantragen. Wird die Neuberechnung nicht rechtzeitig beantragt, geht der Anspruch darauf verloren.


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