Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen nicht einfach gekündigt werden. Welche Rechte Sie haben und wie Sie gegen eine rechtswidrige Entlassung vorgehen.
Als Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf Mutterschutz, ebenso wie Lehrlinge und Heimarbeiterinnen.
Video: Mutterschutz
Wie lange dauert der Mutterschutz und wie berechnet man das Wochengeld? Diese Fragen beantworten wir im Video. Achtung: auch wenn Sie sich noch fit fühlen - während der Schwangerschaft dürfen Sie keine Überstunden mehr machen.
Sonderbestimmungen gibt es teilweise für Arbeitnehmerinnen, die in Privathaushalten beschäftigt sind sowie für Bedienstete in bestimmten Zweigen des öffentlichen Dienstes. Für Landarbeiterinnen gelten die Bestimmungen des Landarbeitsgesetzes und der Landarbeitsordnung.
Broschüren
Hotline Familie und Beruf
Telefon +43 50 258 2600
oder 05522 306 2600
Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr
© 2024 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch, +43 (0) 50 258