Teilung der Karenz
Beide Elternteile haben das Recht auf Karenz! Nach welchen Modellen Sie sie sich teilen können und wann und wie Sie Arbeitgeber informieren müssen.
Das Bundesministerium für Jugend und Familie hat einen Online-Rechner für das Kinderbetreuungsgeld (KBG) installiert. Dabei gibt man das Geburtsdatum des Kindes ein sowie entweder die angepeilte Anzahl an Bezugstagen oder den gewünschten Tagesbetrag. Der Rechner weist die übrigen Daten automatisch aus. Auch die individuelle Zuverdienstgrenze lässt sich damit bestimmen.
Was kann der Rechner?
Zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) dürfen Eltern auch dazuverdienen – die entsprechenden Grenzen finden sie hier.
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