Schwangere Frau fasst sich an den Bauch
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Wochengeld

Das Wochengeld ersetzt Ihr Einkommen während des gesetzlichen Beschäftigungsverbots rund um die Geburt. Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen erhalten diese Leistung während der Schutzfrist.

Wann erhalten Sie Wochengeld?

Sie erhalten Wochengeld

  • in den letzten acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (Schutzfrist),
  • am Tag der Geburt und
  • in den ersten acht Wochen nach der Geburt.

Kommt Ihr Baby früher zur Welt?

Wird Ihr Kind vor dem errechneten Geburtstermin geboren, verlängert sich der Wochengeldbezug nach der Geburt um jene Zeit, die vor der Geburt nicht mehr in Anspruch genommen werden konnte.

Insgesamt erhalten Sie Wochengeld für mindestens 16 Wochen.

SIE WERDEN ELTERN?

Wir gratulieren! Damit Sie in der Aufregung der kommenden Monate den Überblick behalten, haben wir ein neues Tool für Sie entwickelt.

Ihr Elternkalender kennt alle wichtigen Termine und Fristen. Die Übersicht führt Sie verlässlich durch Schwangerschaft, Karenz und Elternteilzeit.

Hinweis

Seit 1.1.2018 dürfen auch Fachärzte für Frauenheilkunde oder Innere Medizin bei Vorliegen einer bestimmten Medikation ein individuelles Beschäftigungsverbot bescheinigen.

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Telefon
+43 (0)50 258 2600
oder 05522 306 2600

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Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie 
am Freitag von 8 bis 12 Uhr

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