Spesen bei Versicherungen
Bei Versicherungsverträgen können saftige Spesen anfallen. Unterjährigkeitszuschlag oder Mahnungen können ganz schön ins Geld gehen.
Arbeitslos, Scheidung, Karenz – und plötzlich geht sich die Versicherungsprämie nicht mehr aus. Corona hat die Zahlungsprobleme verstärkt. Was tun? Die AK hat bei 14 Versicherern nachgefragt und hilfreiche FAQs gemacht. Häufig fragen KonsumentInen zu Kündigungsmodalitäten bei Lebensversicherungen. Weitgehend unbekannt ist die Alternative zur Kündigung: Man kann bei Er- und Ablebensversicherungen die Prämie freistellen lassen – der Vertrag bleibt aufrecht, die Prämienzahlung entfällt.
In den AK KonsumentInnenberatungen gab es 2020 österreichweit rund 25.300 Beschwerden zu Versicherungsthemen. Rund um die Lebensversicherungen gab es sehr viele Anfragen zur Kündbarkeit der Verträge. „Wir haben Corona-bedingt mehr KonsumentInnenanfragen, dass die Prämien für die kapitalbildende Lebensversicherung nicht mehr so gut leistbar waren wie vor Corona“, sagen die AK KonsumentenschützerInnen. Die AK hat bei 14 Versicherungsunternehmen nachgefragt, was KonsumentInnen machen können, wenn sie sich mit der Prämienzahlung schwertun. Die AK hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
Statt der teuren Kündigung mit enttäuschenden Rückkaufswerten können KonsumentInnen die Prämie ganz oder teilweise freistellen lassen. Der Vertrag wird fortgesetzt, die Prämienzahlung ganz oder teilweise ausgesetzt. Es erfolgt die Berechnung einer reduzierten Vertragssumme, die bei Ablauf des Vertrags ausgezahlt wird. Achtung, Verwaltungskosten laufen trotzdem weiter! Jedenfalls erkundigen: Wie hoch sind die jährlich verlangten Verwaltungskosten und die Versicherungssumme bei Leistung?
Bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig mit der Versicherung reden – nur so können weitere Kosten (etwa Mahnspesen) vermieden werden. Manchmal hilft es, die jährliche Prämienzahlung auf ein monatliche umzustellen. Nach Spesen für die unterjährige Zahlung (bis zu zehn Prozent) erkundigen! Die Versicherungen gaben an, dass sie um individuelle Lösungen bemüht sind. Eine vorzeitige Kündigung ist sehr oft möglich, sollte aber nicht der erste Schritt sein. Denn finanzielle Nachteile (etwa geringerer Rückkaufswert bei Lebensversicherungen) drohen.
KonsumentInnen sollten jährlich ihre Versicherungsverträge auf Deckungsumfang und Prämienhöhe checken, vor allem bei Sachversicherungen wie im Kfz-Bereich, Rechtsschutz, Haushalt- und/oder Eigenheim. So betragen etwa die Prämienunterschiede bei Haushaltsversicherungen laut letzter AK Erhebung bis zu 46 Prozent. Auch durch Selbstbehalte (bis 500 Euro) kann Prämie gespart werden – bis zu 32 Prozent. Bei längeren Laufzeiten gibt‘s einen Laufzeit- bzw. Dauerrabatt von bis zu 30 Prozent.
Dennoch einen Wechsel auf einen günstigeren Tarif bei einer anderen Versicherung gut überlegen. Wenn im laufenden Tarif ein Dauerrabatt (von etwa 20 Prozent) eingerechnet wurde, dann ist dieser an die Versicherung teilweise zurückzuzahlen, wenn die vereinbarte Laufzeit nicht eingehalten wird. Daher: eine allfällige Dauerrabattrückforderung der alten Versicherung der Prämienersparnis zu einem neuen Versicherer gegenüberstellen!
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