Wohnbeihilfe
Das Land Vorarlberg gewährt Personen mit einem geringen Einkommen zur Deckung ihrer Wohnkosten eine Wohnbeihilfe. Dabei wird die Haushaltsituation in Bezug auf den anrechenbaren und zumutbaren Wohnungsaufwand geprüft. Unterstützung erhalten nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer von Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen für die Rückzahlung von Wohn-Krediten. Voraussetzung dafür ist, dass diese Personen (bzw. Haushalte) die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Kriterien erfüllen.
Zahl der Anträge auf Wohnbeihilfe wird voraussichtlich ansteigen
Über den Wohnbeihilfe-Rechner auf der Website des Landes Vorarlberg
können Sie für sich schnell abklären, ob Sie voraussichtlich eine Wohnbeihilfe erhalten würden und wenn ja, in welcher Höhe.
Das notwendige Antragsformular liegt grundsätzlich in den Gemeindeämtern auf. Die Antragsformulare und genauere Informationen können Sie auch direkt auf der Website des Landes Vorarlberg herunterladen.
Auf Wunsch werden Ihnen die Formulare per Post zugestellt: Senden Sie am besten ein entsprechendes E-Mail an die Wohnbauförderungsabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung an wohnen@vorarlberg.at.
Das Formular ist vollständig ausgefüllt, zusammen mit den notwendigen beizubringenden Unterlagen (Einkommensnachweis, Mieterblatt etc.), beim Wohnsitzgemeindeamt abzugeben. Sie können die Anträge inklusive Unterlagen im Briefkasten der Gemeinde einwerfen oder per Mail an Ihre Wohnsitzgemeinde übermitteln. Der Antrag wird von der Gemeinde mit ergänzenden Bestätigungen an das Amt der Vorarlberger Landesregierung
weitergeleitet.
Beachten Sie, dass die Wohnbeihilfe frühestens im Monat der Antragstellung gewährt wird!
Kontakt
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Hotline
Konsumentenberatung
Telefon +43 50 258 3000
oder 05522 306 3000
Telefonischer Kontakt
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Für persönliche Beratungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.