Hilfe für die Helfenden

Die Pflege hilfsbedürftiger Menschen in ihrem häuslichen Umfeld ist eine wichtige und wertvolle Arbeit, die hauptsächlich von Frauen geleistet wird. Diese Aufgabe erfordert von den pflegenden Angehörigen einen hohen Einsatz sowie den Ver­zicht auf berufliche und persönliche Entfaltungsmöglichkeiten. Neben der Unterstützung durch die Hauskranken­pflege und die mobilen Hilfsdienste möchten wir den pflegenden Angehörigen mit unserer Aktion „Erholungsurlaub für pflegende Angehörige“ eine zusätzliche Entlastung anbieten.

Ziel ist es, den Pfle­gen­den im Rahmen eines einwöchigen Aufenthalts in einem Vorarlberger Kurhaus die Möglichkeit zur körperlichen und seelischen Regeneration zu bieten. Diese Aktion ist auch ein Dankeschön für diese wertvolle Arbeit, von der die gesamte Gesellschaft profitiert.  

Den Folder können Sie hier bestellen oder herunterladen

Die Aktion „Hilfe für die Helfenden“ ist ein Angebot des Landes Vorarlberg, der AK Vorarlberg, der Österreichischen Gesundheitskasse, der Sozialversicherung der Selbständigen und Bauern sowie der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau.

Das wird geboten

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, an einem, bis auf einen Selbstkostenbeitrag (100 €), kosten­losen Erholungsaufenthalt im Gesundhotel Bad Reuthe teil­­zunehmen.

Das Angebot umfasst:

  • Aufenthalt auf Basis Vollpension im  Einzelzimmer 
  • Infoveranstaltung „Hilfe geben – Hilfe nehmen“: Informations- und Erfahrungsaustausch zum Thema Entlastung und Unterstützung sowie psychosoziale Beratung mit einer Fachperson zum Thema „Pflege und Betreuung“
  •  Inanspruchnahme von Anwendungen im Gesundhotel Bad Reuthe nach freier Wahl im Ausmaß von 100 € 

Gesundhotel Bad Reuthe im Bregenzerwald

Das „Gesundhotel Bad Reuthe“ im Bregenzerwald liegt mitten in der Natur und ist der ideale Erholungsort. Genießen Sie die großzügige Badewelt mit drei Innenpools und ganzjährig beheiztem Gartenpool, Sauna-Wellness-Welt, kulinarische Köstlichkeiten, schöne Wanderwege, wunderbare Bergwelt, geführte Wanderung, Gäste-Fahrräder, Aktivprogramm, uvm.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind

  • Sie pflegen seit mindestens einem halben Jahr eine verwandte Person der Pflegestufe 3 oder höher.
  • Sie selbst sind in Vorarlberg bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) oder bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) versichert, bzw. sind in Vorarlberg bei der ÖGK, SVS oder der BVAEB als anspruchsberechtigtes Familienmitglied mitversichert.
  • Sie sind mit der zu pflegenden Person verwandt. Dazu zählen neben Verwandtschaft in gerader Linie Ehegatten, Lebensgefährten, Wahl-, Stief- und Pflegekinder, Geschwister, Schwager und Schwägerinnen sowie Schwiegerkinder und Schwiegereltern.
  • Sie sind bereit, einen Selbstkostenbeitrag von 100 € zu leisten – erst die Einzahlung des Selbstbehaltes gilt als fixe Anmeldung.

Flankierende Hilfestellung

Kostenzuschuss Ersatzpflege

Wenn Sie für die Zeit des Erholungsaufenthaltes einen Pflegeersatz benötigen, wenden Sie sich das örtlich zuständige Pflegeheim. Bei der Organisation ist das Casemanagement der Gemeinde behilflich. Für Anfragen zur Förderung bei Ersatzpflege ab 3 Tagen ist das Sozialministeriumservice zuständig.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Ein Zuschuss zu den Kosten für die Ersatzpflege ist unter folgenden Voraussetzungen durch das Sozialministeriumservice - Landesstelle Vorarlberg möglich:

  • Pflege eines nahen Verwandten
  • Gepflegter ist Bezieher von Pflegegeld der Stufe 3 oder höher
  • Hauptpflegeperson seit mindestens 1 Jahr
  • mindestens 1 Woche verhindert (wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen)
  • Vorliegen einer sozialen Härte (Einkommensgrenze)

Bei demenzerkrankten Pflegebedürftigen, bei denen die Demenzerkrankung durch einen Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie nachgewiesen wurde, kann unabhängig von der Pflegegeldstufe, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eine Zuwendung gewährt werden. 
Für minderjährige Pflegebedürftige gebührt eine Zuwendung bereits ab der Stufe 1. 

Auskunft für eine Unterstützung

Frau Maria Böhler, Telefon 05574/6838 - 7223
Sozialministeriumservice - Landesstelle Vorarlberg,
Bregenz, Rheinstraße 32

Termine 2024 AUSGEBUCHT

TurnusAnreiseAbreise
1 AUSGEBUCHT17.03.202423.03.2024
2 AUSGEBUCHT24.03.202430.03.2024
3 AUSGEBUCHT07.04.202413.04.2024
4 AUSGEBUCHT14.04.202420.04.2024
5 AUSGEBUCHT21.04.202427.04.2024
6 AUSGEBUCHT19.05.202425.05.2024
7 AUSGEBUCHT26.05.202401.06.2024
8 AUSGEBUCHT02.06.202408.06.2024
9 AUSGEBUCHT09.06.202415.06.2024
10 AUSGEBUCHT23.06.202429.06.2024
11 AUSGEBUCH30.06.202406.07.2024
12 AUSGEBUCHT07.07.202413.07.2024
13 AUSGEBUCHT08.09.202414.09.2024
14 AUSGEBUCHT15.09.202421.09.2024
15 AUSGEBUCHT08.12.202414.12.2024

Weitere Informationen:

Das Antragsformular ist dem Folder beigefügt und kann bei der AK Vorarlberg angefordert bzw. hier heruntergeladen werden. 

Folder zum Bestellen oder Herunterladen

Anmeldebedingungen:

  • Bei Pflegestufe 3 kann alle zwei Jahre 1 Erholungsurlaub beantragt werden.
  • Bei Pflegestufe 4 bis 7 kann jedes Jahr 1 Erholungsurlaub beantragt werden.
  • Bei Unterstützung durch eine 24-Stundenbetreuung (Pflegestufe 3 - 7) kann alle zwei Jahre 1 Erholungsurlaub beantragt werden.

Die Anträge werden nach Maßgabe der freien Plätze behandelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des kostenlosen Erholungsurlaubs.

WICHTIG

Dem Antrag ist beizulegen:
- der letzte Bescheid über die Zuerkennung des Pflegegeldes (Kopie)

Nähere Auskünfte

Arbeiterkammer Feldkirch, Widnau 4, 6800 Feldkirch

Andrea Giglmaier, Telefon 050/258-2216
oder Email hfh@ak-vorarlberg.at

 

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