Hilfe für die Helfenden
Die Pflege hilfsbedürftiger Menschen in ihrem häuslichen Umfeld ist eine wichtige und wertvolle Arbeit, die hauptsächlich von Frauen geleistet wird. Diese Aufgabe erforderte von den pflegenden Angehörigen einen hohen Einsatz sowie die Verzicht auf berufliche und persönliche Entfaltungsmöglichkeiten. Neben der Unterstützung durch die Hauskrankenpflege und die mobilen Hilfsdienste möchten wir den pflegenden Angehörigen mit unserer Aktion „Erholungsurlaub für pflegende Angehörige“ eine zusätzliche Entlastung anbieten.
Ziel ist es, den Pflegenden im Rahmen eines einwöchigen Aufenthalts in einem Vorarlberger Kurhaus die Möglichkeit zur körperlichen und seelischen Regeneration zu bieten. Diese Aktion ist auch ein Dankeschön für diese wertvolle Arbeit, die von der gesamten Gesellschaft profitiert wird.
Die Aktion „Hilfe für die Helfenden“ ist ein Angebot des Landes Vorarlberg, der AK Vorarlberg, der Österreichischen Gesundheitskasse, der Sozialversicherung der Selbständigen und Bauern sowie der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau.
Das wird
Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, an einem, bis auf einen Selbstkostenbeitrag (100 €), kostenlosen Erholungsaufenthalt im Gesundhotel Bad Reuthe zu leisten.
Das Angebot umfasst:
- Aufenthalt auf Basis Vollpension im Einzelzimmer
- Vortrag zu rechtlich relevanten Themen aus dem Sozialrecht
- Inanspruchnahme von Anwendungen im Gesundhotel Bad Reuthe nach freier Wahl im Umfang von 100 €
Gesundhotel Bad Reuthe im Bregenzerwald
Das „Gesundhotel Bad Reuthe“ im Bregenzerwald liegt mitten in der Natur und ist der ideale Erholungsort. Genießen Sie die großzügige Badewelt mit drei Innenpools und ganzjährig beheiztem Gartenpool, Sauna-Wellness-Welt, kulinarische Köstlichkeiten, schöne Wanderwege, wunderbare Bergwelt, geführte Wanderung, Gäste-Fahrräder, Aktivprogramm, uvm.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind
- Sie pflegen seit mindestens einem halben Jahr eine verwandte Person der Pflegestufe 3 oder höher.
- Sie selbst sind in Vorarlberg bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) oder bei der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) versichert, bzw. sind in Vorarlberg bei der ÖGK, SVS oder der BVAEB als anspruchsberechtigtes gesetzliches mitversichert.
- Sie sind mit der zu pflegenden Person verwandt. Dazu gehören neben Verwandtschaft in gerader Linie Ehegatten, Lebensgefährten, Wahl-, Stief- und Pflegekinder, Geschwister, Schwager und Schwägerinnen sowie Schwiegerkinder und Schwiegereltern.
- Sie sind bereit, einen Selbstkostenbeitrag von 100 € zu leisten – erst die Einzahlung des Selbstbehaltes gilt als feste Anmeldung.
Flankierende Hilfestellung
Kostenzuschuss Ersatzpflege
Wenn Sie für die Zeit des Erholungsaufenthaltes einen Pflegeersatz benötigen, wenden Sie sich an das örtlich zuständige Pflegeheim. Bei der Organisation ist das Casemanagement der Gemeinde behilflich. Für Anfragen zur Förderung bei Ersatzpflege ab 3 Tagen ist das Sozialministeriumservice zuständig.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Ein Zuschuss zu den Kosten für die Ersatzpflege ist unter folgenden Voraussetzungen durch das Sozialministeriumservice - Landesstelle Vorarlberg möglich:
- Pflege eines nahen Verwandten
- Gepflegter ist Bezieher von Pflegegeld der Stufe 3 oder höher
- Hauptpflegeperson seit mindestens 1 Jahr
- Mindestens 1 Woche verhindert (wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen)
- Vorliegen einer sozialen Härte (Einkommensgrenze)
Bei Demenzkranken Pflegebedürftigen, bei denen die Demenzerkrankung durch einen Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie nachgewiesen wurde, kann unabhängig von der Pflegegeldstufe, bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Zuwendung gewährt werden.
Für minderjährige Pflegebedürftige gebührt eine Zuwendung bereits ab der Stufe 1.
Auskunft für eine Unterstützung
Frau Maria Böhler, Telefon 05574/6838 - 7223
Sozialministeriumservice - Landesstelle Vorarlberg,
Bregenz, Rheinstraße 32
Die Termine 2026
| Turnus | Anreise | Abreise | |
| 1 AUSGEBUCHT | 11.01.2026 |
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| 2 AUSGEBUCHT | 18.01.2026 | 24.01.2026 | |
| 3 | 15.03.2026 | 21.03.2026 | |
| 4 | 22.03.2026 | 28.03.2026 | |
| 5 | 03.05.2026 | 09.05.2026 | |
| 6 | 24.05.2026 | 30.05.2026 | |
| 7 | 31.05.2026 | 06.06.2026 | |
| 8 | 07.06.2026 | 13.06.2026 | |
| 9 | 14.06.2026 | 20.06.2026 | |
| 10 | 21.06.2026 | 27.06.2026 | |
| 11 | 12.07.2026 | 18.07.2026 | |
| 12 | 19.07.2026 | 25.07.2026 | |
| 13 | 06.09.2026 | 12.09.2026 | |
| 14 | 13.09.2026 | 19.09.2026 | |
| 15 | 13.12.2026 | 19.12.2026 |
Anmeldebedingungen:
- Bei Pflegestufe 3 können alle zwei Jahre 1 Erholungsurlaub beantragt werden.
- Bei Pflegestufe 4 bis 7 kann jedes Jahr 1 Erholungsurlaub beantragt werden.
- Bei Unterstützung durch eine 24-Stundenbetreuung (Pflegestufe 3 - 7) können alle zwei Jahre 1 Erholungsurlaub beantragt werden.
Die Anträge werden nach Maßgabe der freien Plätze behandelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des kostenlosen Erholungsurlaubs.
WICHTIG
Dem Antrag ist beizulegen:
- der letzte Bescheid über die Zuerkennung des Pflegegeldes (Kopie)
Nähere Auskünfte
Arbeiterkammer Feldkirch, Widnau 4, 6800 Feldkirch
Andrea Giglmaier, Telefon 050/258-2216
oder E-Mail hfh@ak-vorarlberg.at