Habe ich ein Recht auf Sonderbetreuungszeit? 

Corona wirbelt Alltag und Pläne durcheinander. Das erleben viele Eltern und pflegende Angehörige schmerzlich.

Was tun, wenn ein Kind an Corona erkrankt – aber die Eltern arbeiten müssen?  

Die Sonderbetreuungszeit ist am 08.07.2023 ausgelaufen. 

Sollten Sie jetzt wegen der notwendigen Pflege oder Betreuung eines nahen Angehörigen an Ihrer Arbeit verhindert sein, liegt möglicherweise eine Dienstverhinderung vor, für die ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

Gut zu wissen

Mit 1.5.2023 endete die generelle FFP2-Maskenpflicht. Bei der Einreise nach Österreich gilt aktuell keine Test-, Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht. Seit 1.7.2023 ist die Infektion mit SARS-CoV-2 auch nicht mehr meldepflichtig.

Newsletter

Steuertipps, Ihre Rechte als Arbeitnehmer:in, Konsumentenschutz, Weiterbildung u.v.m.

Hotline

Unter 050 258 2000 sind unsere Arbeitsrechtsexpert:innen gerne für Sie da.

Anfrage senden


Links

Kontakt

Kontakt

Hotline

Senden Sie uns Ihre Anfrage bitte primär über unser Kontaktformular

Fragen zum Arbeitsrecht beantworten wir gerne unter der Telefonnummer 
050 258 2000

sowie zum Konsumentenschutz unter
050 258 3000
 

Das könnte Sie auch interessieren

Mann im Homeoffice

Homeoffice

Ihre AK hat die wichtigsten Infos