Kurzarbeit nicht vergeuden
Lesen Sie in der Februar-Ausgabe, warum die Zeit in der in Phase 3 für viele nutzlos verstrich.
Ab 1. November 2020 galt folgende Ergänzung: Für die Dauer des Lockdowns ist es ok, die Arbeitszeit auf bis zu 0% zu reduzieren. Bisher war es nötig, im Schnitt mindestens 30% zu arbeiten, um mindestens 80% des Gehaltes zu bekommen. Diese Regelung betraf allerdings nur Betriebe, die vom 2. Lockdown betroffen sind, etwa Restaurants, Hotels oder Kultureinrichtungen. Kurzarbeit statt Kündigung war daher möglich!
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