Fünf Glühbirnen hängen über dem Schriftzug Kurzarbeit, eine davon schwingt und leuchtet
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Corona-Kurzarbeit

Was ist die Corona-Kurzarbeit? 

  • Ihre Arbeitszeit wird verringert und Sie behalten Ihre Arbeit.
  • Sie erhalten monatlich zwischen 80 und 90 Prozent Ihres bisherigen Einkommens vom Arbeitgeber weiter bezahlt.
  • Dieser erhält im Gegenzug eine Förderung vom AMS, mit der dem Arbeitgeber Ihre ausgefallenen Arbeitsstunden ersetzt werden.

Damit Sie nicht gekündigt werden müssen und Ihr Betrieb und die Wirtschaft insgesamt die Corona-Krise verkraften, haben die Sozialpartner bestehend aus Arbeiterkammer, Gewerkschaften und Wirtschaftskammer ein besonderes Modell verhandelt: Ihre Arbeitszeit kann unter anderem auf bis zu null Stunden verringert werden.

Sollte Ihnen daher die (vorübergehende) Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses angeboten werden, weisen Sie Ihren Arbeitgeber ausdrücklich auf diese Alternative hin!

Worauf Sie achten müssen

Auf der Plattform Job&Corona von AK und ÖGB haben wir für Sie umfangreiche Informationen zum Thema Kurzarbeit.


FAQs

Die wichtigsten Antworten zum Thema Kurzarbeit finden Sie auf www.jobundcorona.at

Zu den FAQs

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