Wirtschafts- und sozialpolitische Aktivitäten
Für die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik sind die behördlichen Träger unter Mitwirkung der Sozialpartner, zu denen auch die Arbeiterkammer zählt, verantwortlich. Gemäß dem Arbeitsmarktförderungsgesetz von 1968 befassen sich als Dienststellen mit dieser Materie das Bundesministerium für Soziale Verwaltung und die Arbeitsämter. Auf Landesebene sind auch die Verwaltungsausschüsse an den Landesarbeitsämtern tätig. Diese Einrichtungen befassen sich mit der Arbeitsmarktförderung, Ausländerbeschäftigung, mit Arbeitslosenversicherungen und Sonderunterstützungen. Man schätzt jedoch, daß sie allesamt nur etwa 10 bis 20 % des Arbeitslosenmarktes beeinflussen können. Die beginnende Rezession seit 1974 mobilisierte dann die Arbeiterkammer aufs neue. Sie machte eine Reihe genereller Vorschläge zur Eindämmung der Arbeitslosigkeit und bemühte sich vor allem um die Jugend.