Organisation
Die Arbeiterkammerorganisation und ihre Führung
Die gesetzliche Basis für die Wiedererrichtung der Kammern für Arbeiter und Angestellte wurde am 20. Juli 1945 geschaffen. Da dieses Gesetz jedoch Unklarheiten beinhaltete, etwa über die Zugehörigkeit landwirtschaftlicher Arbeitnehmer und solcher des öffentlichen Dienstes, kam es mit dem Bundesgesetz vom 19. Mai 1954 zu einer Neufassung des Arbeiterkammergesetzes und am 16. Juni 1954 zur Erlassung einer neuen Wahlordnung. Zweck der Kammern und des Österreichischen Arbeiterkammertages ist es nach § 1/1, ,,die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Dienstnehmer zu vertreten und zu fördern". Nach§ 6 gehören zu den Organen der Arbeiterkammern der Präsident, der Vorstand, die Vollversammlung, die Ausschüsse und die Fachausschüsse.